Wie lange muss der Vermieter dem Mieter Zeit geben um die Wohnung zu räumen??
Nabend,
wie lange muss der Vermieter nach einer Kündigung dem Mieter Zeit geben die Wohnung zu verlassen und zu räumen?? Gibt es dafür ein bestimmtes Gesetz das es besagt? Wenn möglich bitte mit §.
Viele Grüße und Dank im Voraus!!
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Wenn es Mietrückstand wäre...?
- Wenn zwei aufeinanderfolgende Mieten nicht bezahlt sind kann der Vermieter fristlos bzw. hilfsweise fristgerecht kündigen.
Wann der Vermieter kündigen kann
Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind nur zwei mögliche Gründe für finanzielle Not. Wer seine Miete deshalb nicht zahlen kann, muss mit einer Kündigung rechnen. Welche Regeln gelten. Die Mietzahlung ist die wichtigste Vertragspflicht des Mieters. Deshalb hat es der Gesetzgeber grundsätzlich ermöglicht, einen säumigen Mieter schnell vor die Tür zu setzen. Der Vermieter hat nach Paragraf 543 BGB (Absatz 2 Nr. 3) das „Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund“, und zwar wenn der Mieter...
... für zwei aufeinander folgende Termine die Miete nicht zahlt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug ist ... oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, dem Vermieter eine Summe schuldet, die der Miete für zwei Monate entspricht.
Wenn die Miete, wie meist, monatlich zu zahlen ist, droht also bei zwei Monaten Mietrückstand der sofortige Rausschmiss. „Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wie der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt hat“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Annette Mertens. Kündigungsgrund muss genannt sein Der Vermieter muss den wichtigen Grund, in diesem Fall den Mietrückstand, in seinem Kündigungsschreiben angeben. Tut er es nicht, ist die Kündigung unwirksam. Doch wie genau muss der Vermieter dabei vorgehen? Eine Zeitlang wurde vor Gerichten darum gestritten, ob die einzelnen Fehlbeträge aufgelistet werden müssen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das zu Gunsten der Vermieter geklärt: Bei „einfacher Sachlage“ reiche es, wenn im Kündigungsschreiben der Zahlungsverzug als Grund genannt und der Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert wird. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich, so der BGH (Az: VIII ZB 94/03). Der Mieter könne anhand seiner Kontoauszüge selber feststellen, wann er wie viel gezahlt hat. Nachzahlen ist möglich War die Kündigung in diesem Punkt wirksam, so bleibt dem Mieter noch ein Chance: Er kann nachzahlen und so die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen. Sie wird dann unwirksam, wenn „spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs“ bezahlt wird oder sich das z. B. Sozialamt verpflichtet, die Mieten zu übernehmen (Paragraf 569 BGB, Absatz 3). Die Frist läuft, wenn die Räumungsklage zugestellt wird. Auch fristgemäße Kündigung möglich Ein finanziell knapper Mieter sollte daher schnellstens Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen und beantragen, dass innerhalb der Frist eine Verpflichtungserklärung abgeben wird. „So kann sich die Wohnung retten lassen“, sagt Rechtsanwältin Mertens. Wer das Geld hat, sollte selber schnellstens den Rückstand ausgleichen, wenn er nicht auf der Straße stehen will. Die Nachzahl-Option hat aber auch Grenzen: Der Mieter kann sie nur alle zwei Jahre nutzen. Wer ständig die Miete schuldig bleibt und im letzten Moment nachzahlt, soll nicht geschützt werden. Will der Vermieter in jedem Fall einen unzuverlässigen Mieter loswerden, so kann er mit der fristlosen zugleich eine fristgerechte Kündigung nach Paragraf 573 BGB aussprechen, und zwar wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten. Dafür ist dann je nach Vertragsdauer eine Frist von drei bis neun Monaten beachten. Die rechtzeitige Nachzahlung der rückständigen Miete macht zwar die fristlose Kündigung unwirksam – nicht aber die fristgerechte, wie der Bundesgerichtshof in einem anderen Verfahren entschieden hat (Az: VIII ZR 6/04).
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietrueckstand-wann-der-vermieter-kuendige...
wie lange muss der Vermieter nach einer Kündigung dem Mieter Zeit geben die Wohnung zu verlassen und zu räumen??
Viele Vermieter,die kündigen,schreiben z.B.:
-" Sie haben die Wohnung die Wohnung innerhalb von einer Woche..."
- "Sie haben die Wohnung bis zum Monatsende zu räumen."
Oft hält sich der Mieter nicht daran!
Der Vermieter muss dann eine Räumungsklage erheben.Bis diese durch ist,vergehen oft mehrere Wochen oder Monate,aber es kommen auch die dadurch enstehenden Kosten auf der fehlenden Miete auf den Mieter zuhinzu.
Erst durch den Gerichtsbeschluss,bzw. den Gerichtsvollzieher kann der Vermieter bewirken,dass der säumige Mieter die Wohnung verlässt.
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Die Kündigungfristen sind unterschiedllich geregelt, je nachdem wer warum kündigt...
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wie lange muss der Vermieter nach einer Kündigung dem Mieter Zeit geben die Wohnung zu verlassen und zu räumen??
Im Normalfall, nach einer fristgerechten Kündigung, mindestens 3 Monate.
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Antwort von Kassandra24 26.04.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Du kannst da ruhig wohnen bleiben. Wenn dein Vermieter dich raus haben will, muss er ne Räumungsklage anstrengen. Das dauert mindestens 5 Monate. Wenn du widersprichst noch länger. außerdem muss der Vermieter erst mal alle Kosten vorlegen und nicht jeder kann mal so runde 3000 EUR auf den Tisch legen.
Also mach dir keinen Kopp und bleib wohnen. Als Mieter bist du immer fein raus.
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Es kommt darauf an, wer hat wem warum wann gekündigt. Schreib dazu was Sache ist, dann folgt kurze und zutreffende Antwort.
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Hallo,evtl.hilft dir das hier weiter.Ich würde aber trotzdem mal zum Mieterbund gehen.Die kennen sich damit aus und beraten dich ausführlich.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/kuendigung-durch-vermieter.html#...
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Da findest du vieles zu den Fristen
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/kuendigung-durch-vermieter.html
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Die Kündigung geschieht in aller Regel mit einer Fristsetzung. Die Frist ist in aller Regel im Mietvertrag festgelegt. Sehr häufig sind Kündigungsfristen von 3 Monaten.
Es sei denn natürlich man hat mehr als 3 Monate die Miete nicht bezahlt, aber wer tut das schon?!
Kommentar von SuperBaldoSuperBaldo 20.01.2012Es sei denn natürlich man hat mehr als 3 Monate die Miete nicht bezahlt, aber wer tut das schon?!
Was wäre dann? Ich weiß nicht wer sowas tut!
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Am letzten Tag des Kündigungszeitraums. Wenn du beispielsweise zum 31. Januar gekündigt hast, musst du spätestens am 1. Februar raus sein und die Schlüssel übergeben haben.
Kommentar von SuperBaldoSuperBaldo 20.01.2012Die Frage war, wenn man gekündigt wird und nicht selbst kündigt.
Kommentar von GermanGirl2011GermanGirl2011 20.01.2012Stimmt aber trotzdem, egal wer gekündigt hat.
Kommentar von SuperBaldoSuperBaldo 20.01.2012Wer ist bitte in der Lage innerhalb von 24 Stunden eine komplette Wohnung zu räumen?!?!?!!
Kommentar von GermanGirl2011GermanGirl2011 20.01.2012Wieso 24 Stunden? Die Kündigungsfrist ist in der Regel 3 Monate. Also weißt du 3 Monate vorher Bescheid das du zum 1. aus der Wohnung raus sein musst.
Kommentar von XtraDryXtraDry 20.01.2012Das ist rechtlich unerheblich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, ist das sein Problem, es gibt ja genug Brücken, unter denen man schlafen kann...
Kommentar von GermanGirl2011GermanGirl2011 20.01.2012Das stimmt, aber es stand ja im ersten Beitrag nichts davon das er gekündigt wird da er keine Miete zahlt. Wer keine Miete zahlt gehört rausgeworfen, ganz klar.
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Im Falle einer Normal Kündigung bis Ablauf der Kündigungsfrist. Bei Räumungsbefehl wird die Zeit, der Tag darin festgeschrieben.
Kommentar von SuperBaldoSuperBaldo 20.01.2012Und wie wird diese Zeit festgeschrieben? Einfach so, wie der Vermieter es möchte??
Kommentar von anitarianitari 20.01.2012Einfach so, wie der Vermieter es möchte??
In Bezug auf die Antwort von jockl. Wie das Gericht/der GV es möchte/bestimmt.
Solche Kündigungen/Räumungen kommen, sehr geehrter Fragesteller, mit Sicherheit nicht von Jetzt auf Gleich.
Wenn es Mietrückstand wäre...?
Bei einer fristlosen Kündigung ist das Mietverhältnis beendet, mit Erhalt dieser hat der Mieter kein Recht mehr auf Besitz und Aufenthalt der Wohnung und hat diese SOFORT zu räumen...
Allerdings verlangen Gerichte vom Vermieter zumeist das Setzen einer angemessenen Räumungsfrist, bevor er Räumungsklage erheben kann. Die Angemessenheit ist abhängig von lebensumständen und lokaler Wohnungsmarktlage und liegt je nach Einzelfall bei einer Frist von 1-4 Wochen...
Es gibt allerdings ein BGH-Urteil, nach dem der Vermieter auch dazu nicht verpflichtet ist, wenn der Mieter völlig unkooperativ ist, wenn als z.B. absehbar ist, dass der Mieter die Wohnung innerhalb dieser Frist ohnehin nicht räumt oder auch für den Zeitraum der Räumungsfrist keine Miete zahlt...
Unabhängig davon wird eine solche Kündigung durch Zahlung des Rückstands in den meisten Fällern unwirksam...
lustige antwort. (von extradry)
wenn es so wäre, hätten mietnomaden keine chance mehr.
das ist einfach falsch, wenn auch ungerecht.
Was sollte daran falsch sein?
vera hat mal wieder nicht nachgedacht.