Wie lange müssen Patientenunterlagen aufbewahrt werden ?
Wie lange müssen Patientenunterlagen (Krankenakten:Befundberichte,Röntgen- MRT-&CT Aufnahmen etc.) aufbewahrt werden und wer bekommt meine Patientenakte, wenn mein Arzt in Rente geht oder dieser seine Praxis aufgibt ?? Wer kennt die diesbezüglichen, gesetzlichen Bestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland ?
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au ein jahr
btm-rezepte drei jahre
stammblätter, krebsvorsorgeunterlagen fünf jahre
ärztliche aufzeichnungen, geschäftsbücher, röntgendiagnostik, jug.-arbeitsschutzuntersuchungen 10 jahre
röntgentherapie, behandlungen mit radioaktiven substanzen 30 jahre.
wenn der arzt seine praxis abgibt, muss der nachfolger die fristen weiter beachten.
wenn kein nachfolger da ist, muss der arzt anderweitig für die aufbewahrung sorgen.
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Akten 10 Jahre, Röntgen 10 Jahre, wobei bei Kindern erst ab 18 die Frist beginnt, also bis zum 28. Lebensjahr.
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