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Wie lange müssen Eltern für ihre Kinder zahlen?

gefragt von FrickaFricka am 06.11.2009 um 20:15 Uhr

Ich habe gelesen, dass Eltern ihre Kinder bis sie volljährig sind UND bis zum Ende der Ausbildung unterstützen müssen. Was ist, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt, sie aber abbricht, weil es keinen Bock mehr auf Arbeiten hat (21 jahre alt, wohnt bei den Eltern)?

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Recht x 35.360 Unterhaltszahlung x 60

moon73
beantwortet von moon73 am 6. November 2009 20:17
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Bis zum 25 Lebensjahr oder bis Beendigung der ersten Ausbildung/Studium.

Kommentar von doris11 am 6. November 2009 20:18

genau,und bei Abbruch war es das.....

Kommentar von 9c86f1451f39673d2a953e128f06a332smallFricka am 6. November 2009 20:18

das kann doch aber nicht sein, dass man für faule Kinder bezahlen muss... man hat ja noch nicht mal das recht, sie zur Ausbildung zu zwingen.... (also rein moralisch betrachtet, deswegen auch die frage)

Kommentar von Gewitterblume am 6. November 2009 20:20

aber es sind und bleiben doch deine Kinder, da mußt du dich auch drum kümmern

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 6. November 2009 20:22

Und ist man, Deiner Meinung nach, auch dann verpflichtet wenn man selber kaum zu beißen hat und dann die Faulheit unterstützen soll? Kind hin, Kind her

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. November 2009 20:21

Im Falle von Faulheit und mutwilligem Abbruch der Lehre , kann es aber sein, dass Eltern nicht mehr zahlen müssen.

Aber im Sinne von Hartz IV sind Eltern leider bis zum 25.Lebensjahr unterhaltspflichtig.

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm#Wie%


anonym
beantwortet von Keks2009 am 6. November 2009 20:18
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es sei denn sie studieren... dann musste weiter unterstützen...

aber das Kind kann auch Bafög beantragen... die unterstützen einen auch... eigendlich

musste dich mal erkundigen unter welchen Bedingungen die das machen...


GenLeutnant
beantwortet von GenLeutnant am 6. November 2009 20:18
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Ohne Ausbildung,ohne Job bis 25 Jahre.


anonym
beantwortet von Gewitterblume am 6. November 2009 20:18
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ich glaube du mußt bis die Kinder 25 Jahre alt sind zahlen, dafür bist du ja auch da. Wenn die Kinder bis dahin immer noch kein Geld verdienen, mußt du nichts mehr zahlen, allerdings mußt du dann auch zusehen das die Kinder auch nicht mehr bei dir wohnen, sonst bekommen die keine Sozialhilfe,- wegen Wohngemeinschaft...


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 6. November 2009 20:16
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Ich glaube du musst nur bezahlen, wenn sie in Ausbildung sind und bis max. 25 Jahre.

Kommentar von Simple_avatar2smalljennyblomma am 6. November 2009 20:18

Aber auch wenn sie eine Ausbildung abbrechen und eine zweite beginnen. Wird diese auch abgebrochen, gibt es nichts mehr.

Kommentar von 5f32d4dd47b4a107f87fb606b780aec7smallicke01 am 6. November 2009 20:20

hm...verlängert sich das nicht bei söhnen um die wehrdienst- bzw zivildienstzeit?


anonym
beantwortet von doris11 am 6. November 2009 20:16
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mit 21 bekommst du eine Fahrkarte ins Leben,...da sind deine Eltern nicht mehr für dich zuständig,...


sparcoracer
beantwortet von sparcoracer am 6. November 2009 20:15
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also bis 18 dan ist fertig


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