Fricka am 06.11.2009 um 20:15 Uhr
Ich habe gelesen, dass Eltern ihre Kinder bis sie volljährig sind UND bis zum Ende der Ausbildung unterstützen müssen. Was ist, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt, sie aber abbricht, weil es keinen Bock mehr auf Arbeiten hat (21 jahre alt, wohnt bei den Eltern)?

Bis zum 25 Lebensjahr oder bis Beendigung der ersten Ausbildung/Studium.
es sei denn sie studieren... dann musste weiter unterstützen...
aber das Kind kann auch Bafög beantragen... die unterstützen einen auch... eigendlich
musste dich mal erkundigen unter welchen Bedingungen die das machen...
ich glaube du mußt bis die Kinder 25 Jahre alt sind zahlen, dafür bist du ja auch da. Wenn die Kinder bis dahin immer noch kein Geld verdienen, mußt du nichts mehr zahlen, allerdings mußt du dann auch zusehen das die Kinder auch nicht mehr bei dir wohnen, sonst bekommen die keine Sozialhilfe,- wegen Wohngemeinschaft...

Ich glaube du musst nur bezahlen, wenn sie in Ausbildung sind und bis max. 25 Jahre.
Aber auch wenn sie eine Ausbildung abbrechen und eine zweite beginnen. Wird diese auch abgebrochen, gibt es nichts mehr.
icke01 am 6. November 2009 20:20 hm...verlängert sich das nicht bei söhnen um die wehrdienst- bzw zivildienstzeit?
mit 21 bekommst du eine Fahrkarte ins Leben,...da sind deine Eltern nicht mehr für dich zuständig,...
genau,und bei Abbruch war es das.....
das kann doch aber nicht sein, dass man für faule Kinder bezahlen muss... man hat ja noch nicht mal das recht, sie zur Ausbildung zu zwingen.... (also rein moralisch betrachtet, deswegen auch die frage)
aber es sind und bleiben doch deine Kinder, da mußt du dich auch drum kümmern
Und ist man, Deiner Meinung nach, auch dann verpflichtet wenn man selber kaum zu beißen hat und dann die Faulheit unterstützen soll? Kind hin, Kind her
Im Falle von Faulheit und mutwilligem Abbruch der Lehre , kann es aber sein, dass Eltern nicht mehr zahlen müssen.
Aber im Sinne von Hartz IV sind Eltern leider bis zum 25.Lebensjahr unterhaltspflichtig.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm#Wie%