wienochmal am 02.10.2008 um 21:19 Uhr
Durch einen Wasserschaden aus der oberen Wohnung wurde die Küchenwand feucht und anschließend schimmelte sie. Die Genossenschaft hat einen Maler (!) geschickt, der das mit angeblicher Schimmelschutzfarbe überstrichen hat. Jetzt, 4 Wochen später, hat sich wieder Schimmel gebildet. Der Sachbearbeiter von der Genossenschaft sagt nun, dass er sein Soll erfüllt hat. Da der Zustand so nicht bleiben kann ist meine Frage, wie lange muss man der Genossenschaft noch Zeit einräumen um den Schaden zu beseitigen. Muss der Brief mit Ankündigung einer Mietminderung besonderen Formalien entsprechen? Danke für eure Antworten.

''Muss der Brief mit Ankündigung einer Mietminderung besonderen Formalien entsprechen?''
Nö, muss er nicht.
bitmap am 2. Oktober 2008 21:24 
ich würde 2 sachen machen: a das gesundheitsamt informieren und b eine mietminderung (6 wochen vorher ) ankündigen. die höhe kann man im netz erfahren
bitmap am 2. Oktober 2008 21:25 ''(6 wochen vorher )''
Woher hast du die 6 Wochen?
PeterA am 2. Oktober 2008 22:06 hab das ganz früher mal mit meinem vermieter so gemacht und ein anwalt sagte 6 wochen muss vorher angekündigt werden. können heute 8 oder 4 sein. aber ich bin sicher eine frist gibt es.
bitmap am 3. Oktober 2008 01:53 Man muss dem Vermieter eine angemessene Zeit lassen, dass er die Chance hat den Mangel zu beseitigen (bzw. beseitigen zu lassen) und das kommt auf den Schaden und die Umstände an.
Was würdest du dir davon erhoffen, das Gesundheitsamt zu informieren? Ich habe dem Gesundheitsamt von einer Kakerlakenplage in einem Mietshaus berichtet und habe die klare Aussage bekommen: schrecklich, sowas. Tut uns Leid.
Geh zum Mieterschutzbund mit diesen Fragen.Die geben Dir direkt Auskunft,wieviel Mietminderung Dir zusteht und die schreiben auch der Genossenschaft,daß eine Mietminderung durchgezogen wird,bis der Schaden komplett behoben ist.Ist wirklich zu empfehlen.Bin auch da drin und habe schon sehr viel dadurch erreicht.
Mietminderung hin oder her, vorrangig ist wichtig, daß der Schimmel und vor allem die Ursache bekämpft wird. Mit ein bisserl "Schimmelfarbe ist es da nicht getan, solange die Feuchtigkeit der Wand entzogen wurde. Also, erst die Ursache bekämpfen, dann den Schimmel fachmännisch prüfen und beseitigen lassen. Dann brauchts auch keine Mietminderung.