gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

66 

Wie lange läuft ein Versorgungsausgleich?

gefragt von demosthenesdemosthenes am 11.07.2007 um 10:10 Uhr

Bei Scheidungen wird häufig festgelegt, dass der eine dem anderen einen Versorgungsausgleich zu zahlen hat, er zahlt also regelmässig auf das "Rentenkonto" des Begünstigten ein.

Wie lange läuft das eigentlich?

Was passiert, wenn der Zahlende "in Rente" geht?

Was passiert, wenn der Begünstigte "in Rente" geht?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

rente (516)
Scheidung (336)
versorgungsausgleich (12)
ähnliche Fragen

Reply


schurke
beantwortet von schurke am 11. Juli 2007 11:24
5x
Thumb_up

Horst hat das soweit schon richtig erklärt, der "Zahlende" zahlt aber nicht lebenslang in das Konto des "Empfängers" (wie Du fragtest), wenn der "Empfänger" in Rente geht, bekommt er die ausgerechnete Summe vom "Zahlenden" dazu zu seiner eigenen.


anonym
beantwortet von Horst1209 am 11. Juli 2007 11:13
2x
Thumb_up

Der Versorgunsvergleich wird bei Scheidung angeordnet, wenn die Partner vorher nichts anderes vereinbart haben ( Verzicht ).Die Rentenversicherung ermittelt den Anteil in Punkten und dann im Wert.Diese Entgeldpunkte und der Wert werden bei den einen Partner abgezogen und bei den anderen Partner zugegeben. Zum Beispiel: Man hat bis jetzt eine Rente von 1000 Euro angesammelt und der Versorgunsausgleich beträgt 100 Euro. Dann hat man nur noch 900 Euro als Rente. Egal wenn man in Rente geht,oder der Partner ( selbst wenn er stirbt), die 100 Euro sind weg. Ein lebenlang. Mir geht es so und es gibt keine Chance dies zu ändern. Je länger verheiratet und die Frau hat wenig gearbeitet um so höher die Abzüge. Man kann als Mann arm werden. MFG Horst

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 11. Juli 2007 11:21

Wenn der "Empfänger" vor eigenem Renteneintritt stirbt, dann kann das Rückgänig gemacht werden.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 11. Juli 2007 11:26

@Horst1209:

Im Bekanntenkreis kenne ich einen Fall, der anders aussieht:

Dort zahlt derjenige, der während der Ehe mehr verdient hat, monatlich einen bestimmten Betrag an die Rentenversicherung des Begünstigten - hier sind also nicht einmalig Punkte übertragen worden.

Vielleicht hängt das damit zusammen, dass der Zahlmeister im öffentlichen Dienst ist, als kein "Rentenkonto" mit Punkten hat, sondern einen Pensionsanspruch.

Auf diese Situation bezieht sich meine Frage.


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 11. Juli 2007 13:17
2x
Thumb_up

Das Gericht setzt den Zeitpunkt der Trennung der Eheleute fest, es ist nicht der Scheidungstermin maßgebend! Wenn z.B. das Gehalt des einen Partners monatlich 2000 Euro war und des anderen 1500 Euro, wird später der geringer verdienende Partner 250 Euro mehr Rente bekommen, als er durch sein eigenes Einkommen sonst bekommen würde. Also dem damals höher Verdienenden werden 250 Euro Rente in Abzug gebracht, und der geringer Verdienende erhält 250 Euro mehr - bezogen lediglich auf die Ehezeit bis zum Tag der TRENNUNG. Was die beiden nach Errechnung des Versorgungsausgleichs verdienen, wird nicht mehr für die gegenseitige Rente berücksichtigt.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.