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Wie lange kann man Schmerzensgeld fordern?

gefragt von Mimose11 am 02.03.2008 um 16:39 Uhr

Wenn man z.B. erst nach einigen Monaten Spätfolgen aufgrund eines Unfalls bemerkt, kann man dann noch eine berechtigte Schmerzensgeldforderung stellen?


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schurke
beantwortet von schurke am 2. März 2008 16:44
13x
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Man sollte nach einem Unfall immer umgehend zum Arzt, um sich genau diese Option offen zu halten. Was wurde denn im Polizeibericht aufgenommen?

Kommentar von Mimose11 am 2. März 2008 16:49

ich war gleich danach beim Arzt und hatte eine Halskrause wegen leichter Zerrung im Nacken. Habe jetzt aber dauernd Kopfschmerzen und der Arzt schließt Spätfolgen nicht aus.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. März 2008 17:01

Dann kannst Du auch noch Forderungen stellen. Wende Dich an die Versicherung.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. März 2008 16:42
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Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche (dazu gehört auch das Schmerzensgeld) drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem das schädigende Ereignis stattgefunden hat bzw. Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers erlangt wurde.

In Deinem Fall sehe ich also kein Problem.


manuela0269
beantwortet von manuela0269 am 2. März 2008 16:43
5x
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wenn der unfall von einem arzt aufgenommen wurde und erkennbar ist, dass diese spätfolgen daraus resultieren, kann du natürlich eine schmerzgeldforderung stellen.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 2. März 2008 18:47
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Kein Problem ist die Verjährung, die erst nach drei Jahren eintritt.

Ein großes Problem ist der Nachweis, dass ein körperlicher Schaden seine Ursache im Unfall hat und nicht in einem dazwischen getretenen Ereignis oder in normaler Abnutzung usw.


anonym
beantwortet von blackcatracing am 29. Oktober 2009 16:56
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Mir wurde vor über zwei jahren ein zahn ausgehauen und habe mich nie getraut denjenigen zu belangen als wurde auch nichts aufgenommen. Ist hier noch ein Schadensersatz möglich??

Gruß



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