Wenn man z.B. erst nach einigen Monaten Spätfolgen aufgrund eines Unfalls bemerkt, kann man dann noch eine berechtigte Schmerzensgeldforderung stellen?

Man sollte nach einem Unfall immer umgehend zum Arzt, um sich genau diese Option offen zu halten. Was wurde denn im Polizeibericht aufgenommen?

Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche (dazu gehört auch das Schmerzensgeld) drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem das schädigende Ereignis stattgefunden hat bzw. Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers erlangt wurde.
In Deinem Fall sehe ich also kein Problem.
wenn der unfall von einem arzt aufgenommen wurde und erkennbar ist, dass diese spätfolgen daraus resultieren, kann du natürlich eine schmerzgeldforderung stellen.

Kein Problem ist die Verjährung, die erst nach drei Jahren eintritt.
Ein großes Problem ist der Nachweis, dass ein körperlicher Schaden seine Ursache im Unfall hat und nicht in einem dazwischen getretenen Ereignis oder in normaler Abnutzung usw.
Mir wurde vor über zwei jahren ein zahn ausgehauen und habe mich nie getraut denjenigen zu belangen als wurde auch nichts aufgenommen. Ist hier noch ein Schadensersatz möglich??
Gruß
ich war gleich danach beim Arzt und hatte eine Halskrause wegen leichter Zerrung im Nacken. Habe jetzt aber dauernd Kopfschmerzen und der Arzt schließt Spätfolgen nicht aus.
Dann kannst Du auch noch Forderungen stellen. Wende Dich an die Versicherung.