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Wie lange kann man nach falschen Kontoabbuchungen das Geld wieder rückbuchen?

gefragt von paule1983 am 10.04.2007 um 10:31 Uhr

wer kennt sich da aus?


Reply


evistie
beantwortet von evistie am 10. April 2007 10:33
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Rückbuchbar sind nur Lastschriften aus dem Lastschriftverfahren, keine eigenen Überweisungen. Lastschriften sind sechs Wochen zurückbuchbar. Mitteilung an das Geldinstitut genügt (auch online).

Kommentar von Simple_avatar8smallravenmuc am 10. April 2007 11:47

Es gibt auch Gerichtsurteile, nach denen der Kunde recht bekommen hat, wenn er nach dieser Frist zurückbuchen wollte. Das älteste das ich fand ist von 2000.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 10. April 2007 13:14

...auch telefonisch, wenn (Phonebanking) angeboten. Und in jedem Fall ist KEINE Begründung gegenüber der Bank erforderlich. Aber, wie schon geschrieben, nur bei Lastschriften, nicht bei eigenen Überweisungen.


lesekoetzi
beantwortet von lesekoetzi am 11. April 2007 22:08
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Hallo, normale Abbuchungen, Lastschriften sind 6 Wochen ohne Begründung zurückbuchbar, darüber hinaus, nurm mit eventuellen Mehrkosten... Überweisungen, die selbst ausgeführt wurden nur gleichtägig, maximal noch am nächsten Tag zurückrufbar, solange das Geld dem Empfänger nich ncht gutgeschrieben wurde.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 13. April 2007 00:42
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Die frühere Regelung, das Lastschrift-Abbuchungen nur binnen 6 Wochen storniert werden können, wurde vor einiger Zeit geändert.

Generell hat jemand, von dessem Konto per Lastschrift abgebucht wurde, nunmehr ein quasi unbegrenztes Recht auf Rückbuchung des Betrags, sofern er/sie eine ausreichende Begründung liefern kann.

In aller Regel bleiben die (konservativen) Banken dennoch bei der 6-Wochen-Regelung, weil die für die Banken weniger Aufwand bedeutet.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 10. April 2007 12:54
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Theoretisch ist es auch nach den 6 Wochen noch machbar. Allerdings nur mit einer guten Begründung. Erheblich höherer Aufwand und evtl. gebührenpflichtig, wenn Kundenverschulden (z.B. Kontoauszüge vor 4 Wochen bekommen, aber nicht gelesen o.ä.).


anonym
beantwortet von Rolfe am 10. April 2007 13:47
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Auch Überweisungen können zurückgebucht werden - aber nur solange das Geld noch nicht dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.





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