Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis im Nachhinein ändern lassen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Sie eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen sollten Sie diese immer möglichst zeitnah einreichen.

Ein paar Monate sind in der Regel unschädlich, nach mehreren Jahren werden Sie mit ziemlicher Sicherheit keine Chance mehr haben dass das Arbeitsgericht Ihrem Anliegen entspricht.

Es wird erwartet dass einer so wichtigen Sache mehr Beachtung geschenkt wird, wenn einige Jahre dazwischenliegen kann man nicht davon ausgehen dass Ihnen das Arbeitszeugnis wichtig war.

Sie bekommen darüber hinaus auch Probleme nachzuweisen dass Ihr Anliegen berechtigt ist. Wenn das Zeugnis durchschnittlich ist, muss der Arbeitnehmer den Nachweis führen. Nur im Falle eines unterdurchschnittlichen Zeugnisses muss der Arbeitgeber den Nachweis führen.

Auch wenn ein Erfolg eher unwahrscheinlich ist, Ihnen bleibt nur die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, wenn dieser dazu bereit ist, um eine Einigung zu finden.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html

Peter Kleinsorge

Ich denke mal, dass du es jetzt nicht mehr ändern kannst. Du hast es damals so entgegen genommen. Hättest es damals schön ändern müssen. Wenn dir das Arbeitszeugniss nicht zusagt, dann lass es doch einfach weg.

Die Frage der Verjährung wurde vom Bundesarbeitsgericht unterschiedlich beurteilt.

Maßgebend ist hierbei die ernsthafte Bemühung, ein anderes Zeugnis zu bekommen.

Ein ernsthaftes Bemühen ist im von Dir geschilderten Fall nicht erkennbar. Du hast das Zeugnis so hingenommen. Es gab (laut Schilderung) in den letzten 5 Jahren keinen Versuch, dass Zeugnis ändern zu lassen. Somit ist der Anspruch auf Ausstellung eines geänderten Zeugnisses verjährt.

Eigentlich logisch. Wenn in der Firma inzwischen die Leute gewechselt haben, kann ja niemand mehr etwas zu Dir und Deinen Leistungen sagen.

Du kannst natürlich die Firma anschreiben und darum bitten. Kommt die Firma der Bitte nach, so ist es Good Will. Einen rechtlichen Anspruch kann ich nicht erkennen.