gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Wie lange kann man Betriebskostenabrechnungen beanstanden?

gefragt von masal am 12.06.2008 um 14:03 Uhr

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt: ich habe im vergangenen Jahr festgestellt, dass wir Jahre zuvor (1994-2003) hohe allgemeine Stromkosten hatten. Ab 2005 plötzlich fallen diese Kosten sogar um ein fast Zehnfaches ab. Dieser Zeitpunkt fällt mit dem Auszug eines Instituts zusammen, dass offensichtlich über den Hausstrom versorgt wurde. Meine Frage: kann ich rückwirkend nach so langer Zeit noch eine Klärung beim Vermieter verlangen bzw. Einspruch einlegen? Wenn dem so gewesen ist, dass dieses Institut über den allgemeinen Hausstrom versorgt wurde, kann ich rückwirkend die zu viel gezahlte Kosten einfordern?

Vielen Dank.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Mietrecht (861)
Betriebskosten (40)
Verjährungsfristen (6)
ähnliche Fragen

Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Juni 2008 14:09
1x
Thumb_up

diese Ansprüche sind verjährt


anonym
beantwortet von AALFI am 12. Juni 2008 14:06
0x
Thumb_up

Ich würde auf Verjährung tippen.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 12. Juni 2008 14:09
0x
Thumb_up

verjährt.


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 12. Juni 2008 14:13
0x
Thumb_up

Wenn Du sicher bist, dass Du diese Stromkosten tragen musstest, dann erstatte Anzeige wegen Stromdiebstahl - und Dein Geld bekommst Du zurück. Diesen Diebstahl hast Du jetzt erst bemerkt, und hast dafür bezahlt. Und Du weisst, wer der Dieb ist. Am besten fragst Du den Vermieter höflich, wie er sich die variierende Kosten erklärt. Schade nur, dass Dir das erst jetzt auffällt.

Kommentar von Regenmacher am 12. Juni 2008 14:31

Netter Tipp, aber verjährt ist verjährt. Du hilft auch kein Verdacht auf eine mögliche Straftat.


albatros
beantwortet von albatros am 12. Juni 2008 14:36
0x
Thumb_up

hallo masal, also, stromklau war es gewiss nicht, was steffiffm da in den raum stellt. der vermieter hat aber nicht richtig abgerechnet. jeder mieter hat das recht, nach erhalt der abrechnung einsicht in die rechnungen zu nehmen, wenn er der meinung ist, dass was nicht stimmt. dieses recht wurde vermutlich nicht wahrgenommen. einspruchsfrist ist ein jahr nach erhalt der abrechnung. also ist alles verjährt, leider, kann ich da nur sagen. nichts desto trotz kannst du ja mal den vermieter zur rede stellen und fragen, wie er darüber denkt und ob er nicht eine erstattung vornehmen möchte. verpflichtet ist er dazu aber nicht. bei vorlage der bk-abr. in einem msv (mieterschutzverein) hätte man seinerzeit sicher festgestellt, dass etwas nicht stimmt. es zeigt sich wieder mal die nützlichkeit und notwendigkeit einer solchen mitgliedschaft. auch wenn es beitrag kostet, in der regel rechnet es sich und man kann viel geld sparen. ich spreche bzw. schreibe da auch aus eigener erfahrung.





Mismid
beantwortet von Mismid am 12. Juni 2008 14:42
0x
Thumb_up

maximal bis 12 Monate nach Rechnungserhalt


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.