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Wie lange kann ich Quartalquittungen von Ärzten bei der Krankenkasse zurückerstatten?

gefragt von Landserflo am 09.08.2009 um 21:00 Uhr

Ich wusste leider lange nicht, dass man sich als alg-II Empfänger von den Arztgebühren befreien lassen kann. Die Quittungen hebe ich aber immer alle auf. Kann ich die denn auch nachträglich bei der Krankenkasse einreichen, sodass mir das Geld rückerstattet wird? Oder wie lange kann man soetwas dort einreichen, denn ich hab noch ziemlich viele, und auf das Geld würde ich ansonsten sitzen bleiben... LG


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Memphisqueen
beantwortet von Memphisqueen am 9. August 2009 21:01
1x
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Ich glaube, nur für das laufende Jahr...die Frage ist, warum läßt du dich nicht befreien?

Kommentar von Landserflo am 9. August 2009 21:02

Ja werde ich jetzt natürlich auch machen!Allerdings wusste ich dass bis vor kurzem gar nicht...Danke!


anonym
beantwortet von WhiteWolf82 am 9. August 2009 21:09
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du kannst dich bis zu fünf jahren rückwirkend befreien lassen. frag mal bei der krankenkasse :-) also bei der aok ist das 5 jahre. befreiung würde ich dir abraten, weil du da eine bestimmte summe vorauszahlen musst und so würdest du rückwirkend was wiederbekommen für das jahr, hängt mit dem einkommen zusammen, glaub 1 %. aber frag mal die krankenkasse... viel erfolg


Jeany1116
beantwortet von Jeany1116 am 9. August 2009 21:26
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du kannst das bis zu 4 Jahren rückwirkend einreichen zur Prüfung, also in diesem Jahr noch für 2004...wenn du alle Quittungen noch hast würd ich dir das raten zu machen, denn vorauszahlen MUSS keiner! Wenn du über der 1 bzw. 2% Grenze liegst bekommst was zurück, falls nich, dann passiert nix...du hast auf jeden Fall nix zu verlieren! Kannst natürlich auch Quittungen aus der Apotheke (Zuzahlungen) einreichen, Duplikate kann dir die Apo evt. ausstellen falls du die Belege nich mehr hast (manche Apo´s können das)


ameise99
beantwortet von ameise99 am 9. August 2009 21:40
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Es geht auch rückwirkend, wie die User bereits genannt haben. In der Apotheke können Sie dir auch einen Ausdruck über die Medikamente vornehmen. Hier hast du dann noch die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Beleg fehlt.


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