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wie lange kann ich mit meinem baby zu hause bleiben, trotz harz 4?

gefragt von tessab am 16.04.2008 um 12:51 Uhr

ich habe grade mein baby bekommen und nun eine einladung von der arge, ich solle mich da wegen beruflicher situation vorstellen... meine frage: wie lange kann ich denn mit meinem kind zu hause bleiben, ohne dass ich vermittelt werde und arbeiten muss??

lg


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 16. April 2008 13:41
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Nim Dein Kind mal mit zur ARGE und zu den künftigen Vorstellungsgesprächen. Ansonsten hast Du 3 Jahre Anspruch auf Unterhalt vom Kindesvater. Das Jugendamt gibt Dir bereitwillig Auskunft darüber.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 16. April 2008 12:55
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wenn du das baby gerade erst bekommen hast, kannst du das erziehungsjahr nehmen.

dann bist du nicht vermittelbar und die arge wird dir auch keine stellen anbieten.

nach dem erziehungsjahr musst du dich wieder um arbeit bemühen.


Nancy Richter
beantwortet von Nancy Richter am 16. April 2008 12:56
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du hast auch als arbeitsloser das recht auf das elternjahr...und auch danach können die dich nicht sofort zwingen. immerhin gibt es viele kindergärten die kinder erst ab 2 jahre aufnehmen. also jetzt brauchen die noch nicht zu kommen. ruf da einfach an und sag das du gerade ein baby bekommen hast..und ich denk das wird sich dann von alleine klären...


mitra54
beantwortet von mitra54 am 16. April 2008 13:04
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Du kannst doch erst mal das Elternjahr nehmen und dich in dieser Zeit um eine Betreuung für dein Kind kümmern, und dir für danach einen Job suchen.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 16. April 2008 13:40
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Wie die Vorredner schon sagten, das Elternjahr kannst du nehmen, da hast du ein Recht drauf.

Das Arbeitsamt will wahrscheinlich nur wissen, ob du diese Jahr in Anspruch nehmen willst, dann lassen sie dich erstmal "in Ruhe" und melden sich erst danach wieder.

Sonst würdest du ja ständig Jobangebote bekommen, obwohl du noch in Elternzeit bist...





lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 16. April 2008 14:09
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hast du keine Elternzeit beantragt? Wenn nicht, würde ich das mal ganz schnell tun. Wenn du dich nicht offiziell in Elternzeit meldest, wird davon ausgegangen, dass du arbeitsbereit bist. Die Elternzeit gilt meistens für 1 Jahr. Wenn man 2 Jahre haben möchte halbiert sich das Geld monatlich. Das müssest du dir dann ausrechnen lassen, ob du damit klar kommst.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 16. April 2008 14:29
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3 jahre


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 23. Mai 2008 14:25
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so wies mir von meiner Kinderkrankenschwester gesagt wurde 3 Jahre


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