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Wie lange kann ich eine Lastschrift wieder zurückholen?

gefragt von tadamaustadamaus am 12.05.2008 um 13:49 Uhr

Habe gerade auf meinem Kontoauszug festgestellt, dass mir bei einer Lastschrift vor gut 4 Wochen zuviel Geld von meinem Konto abgebucht wurde. Kann ich das noch zurückholen?

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Ally32
beantwortet von Ally32 am 12. Mai 2008 13:51
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Kannst Du sechs Wochen lang


anonym
beantwortet von dasMimi am 12. Mai 2008 13:50
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Man kann innerhalb 6 Wochen eine Lastschrift wieder zurückbuchen lassen.

Kommentar von QMA19 am 11. Februar 2009 21:55

Blödsinn.


anonym
beantwortet von rainerle38 am 12. Mai 2008 13:52
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Meines Wissens nach kann man eine Lastschrift 6 Wochen lang wieder zurüchbuchen lassen!


anonym
beantwortet von Rolfe am 12. Mai 2008 14:01
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6 Wochen sind richtig - man kann aber nur den vollen Betrag zurückbuchen, keine Teilbeträge. Die Frage hört sich so an, als wenn z.B. statt 30 EUR, 40 EUR abgebucht wurden ("...zuviel Geld ...abgebucht...").


anonym
beantwortet von dfranke am 13. Mai 2008 08:45
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Die falsche Angabe von sechs Wochen scheint nach wie vor in den Köpfen vieler Verbraucher festzusitzen. Fakt ist, dass die Frist von sechs Wochen nicht mit der Abbuchung zu laufen beginnt, sondern mit dem Tag, an dem dem Verbraucher die Kontoauszüge mit der betreffenden Buchung zugehen. Siehe dazu auch http://www.kostenloses-konto.net/ruecklastschriften.html.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 13. Mai 2008 10:23

Gibt es dazu auch eine juristische Quelle; § xyz ?

Kommentar von QMA19 am 11. Februar 2009 21:54

Lastschriftgesetz^^

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 6. November 2009 06:25

dfrank, das ist nicht ganz richtig so:

http://www.finanztip.de/recht/bank/lastschriftzahlung.htm

Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt im europäischen Lastschriftverfahren acht Wochen nach Kontobelastung. Im nationalen Lastschriftverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der entweder am Ende eines Monats oder eines Quartals liegt.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 6. November 2009 06:26

Bei einem nicht vorhandenen Lastschriftmandat und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen. Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr.

http://www.finanztip.de/recht/bank/einzugsermaechtigung-und-abbuchungsauftrag.htm

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 6. November 2009 06:36

dfranke, Korrektur. Du hast Recht.


anonym
beantwortet von christinemoeller64 am 12. Mai 2008 14:00
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Sechs Wochen kann man eine Rückbuchung machen. Aber informiere die Firma über Deine Rückbuchung. Ansonsten können die sich das Geld auch wieder zurück holen. Also Konto immer im Auge behalten.


Saga28
beantwortet von Saga28 am 12. Mai 2008 13:50
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Ja kannst du...Wenn du der Bank einen Grund nennen kannst kannst du dieses bis zu 6 Monate zurückholen...

Kommentar von Regenmacher am 12. Mai 2008 13:51

6 Wochen, nicht Monate.

Und einen Grund muss man nicht nennen.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 12. Mai 2008 13:52

6 Monate stimmt definitiv nicht. Max. 6 Wochen


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