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wie lange kann geld zurück gefordert werden?

gefragt von SafiMarieSafiMarie am 08.07.2009 um 13:30 Uhr

ein freund hat von der gasfirma vor ca. 6 monaten 2000 (zweitausend!) euro überwiesen bekommen ohne offensichtlichen grund, er weiß nicht wofür er dieses geld bekommen hat. wahrscheinlich war es ein buchungsfehler oder so. nun ist meine frage: wie lange haben die das recht, das geld zurück zu fordern und denkt ihr das fällt denen noch auf, oder geht sowas nach sechs monaten schon unter?


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SecondAttempt
beantwortet von SecondAttempt am 8. Juli 2009 13:31
4x
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Sowas gibt man unaufgefordert, freiwillig zurück!

Kommentar von Simple_avatar8smalltopshop1245 am 8. Juli 2009 13:31

du korrekter du

Kommentar von F2ac79a3212718b91a4227d719f9bffcsmallSafiMarie am 8. Juli 2009 13:31

geht nicht, er hat sich schon nen verstärker davon gekauft.

Kommentar von 9c86f1451f39673d2a953e128f06a332smallFricka am 8. Juli 2009 13:32

LOL

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 8. Juli 2009 13:33

Dann wird er eine saftige Strafe erhalten!

Kommentar von Cf42ab0a23035ec1f631abe8c9643390smalllenno am 8. Juli 2009 13:32

Quatsch. Wer ist denn so blöd und gibt einer großen Firma Geld wieder.

Kommentar von 2ef1e1aa28bde6e14be279ddd9864ac1smallvalentine41 am 8. Juli 2009 13:33

Die heutige Moral?

Kommentar von 82d51c5cbc88955e7ae4e2f5b480e216smallSecondAttempt am 8. Juli 2009 13:34

Es ist doch irrelevant, ob das Geld von einer großen Firma, oder von einem kleinen Rentner ist. Es war ja bestimmt nicht als Geschenk gedacht..

Kommentar von F2ac79a3212718b91a4227d719f9bffcsmallSafiMarie am 8. Juli 2009 13:39

um ehrlich zu sein find ich es nicht irrelevant ob das geld von einer großen firma oder einem kleinen rentner ist.... aber will hier nicht in mehr oder weniger politische diskussionen verfallen.

Kommentar von 82d51c5cbc88955e7ae4e2f5b480e216smallSecondAttempt am 8. Juli 2009 13:44

Das wäre keine politische Diskussion. So etwas ist eine Charakterfrage.


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 8. Juli 2009 13:32
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Also ich würde das nicht behalten.

Da hätte ich ein viel zu schlechtes gewissen und Angst das wenn ich es ausgegeben habe die es zurück wollen und ich mich dadurch verschulde


NOMAAM
beantwortet von NOMAAM am 8. Juli 2009 13:31
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Ich glaube 10 Jahre oder so...


topshop1245
beantwortet von topshop1245 am 8. Juli 2009 13:31
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geht unter...die haben doch gar keinen überblick bei so nem fehler...

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 8. Juli 2009 13:33

Träume weiter!

Kommentar von Simple_avatar8smalltopshop1245 am 8. Juli 2009 13:34

ja oder wie erklärst du dir sowas...keinen überblick


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 8. Juli 2009 13:31
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Die stolpern bestimmt noch darüber.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 8. Juli 2009 13:32
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Er sollte sich mal Gedanken über die Rückgabe machen; sonst macht er sich strafbar!


anonym
beantwortet von butty09 am 8. Juli 2009 13:32
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3 jahre und den rest von dem jahr wo es war


anonym
beantwortet von RStein am 8. Juli 2009 13:32
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Mal abgesehen davon, das die Firma das Geld zurückfordern wird, empfehle ich deinem Freund, das er sich selber bei der Firma meldet und den Fehler mitteilt.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. Juli 2009 13:35
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Nach drei Jahren gehört es dir, wenn sich sonst keiner meldet und seinen Anspruch belegen kann. Dann könnte dich keiner mehr zur Herausgabe zwingen. moralisch wärest du aber schon zur Herausgabe verpflichtet, unabhängig jeglicher Fristen.


wgabauer
beantwortet von wgabauer am 8. Juli 2009 13:39
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Ich würde es zurück überweisen. Spätestens am Jahresende (Meist schon im Oktober)fällt auf, dass die Bilanz nicht stimmt und da wird nachgeforscht und in der Regel kommen die Firmen dann drauf wo das Geld abgeblieben ist. Könnte eine Anzeige wegen Unterschlagung geben. Zumindest würde ich mal nachfragen (schriftlich und per Einschreiben) mal sehen was und ob was zurück kommt, auf jeden Fall ist man dann aus dem Schneider!


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 8. Juli 2009 14:36
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Verlass Dich drauf, die werden ihren Fehler bemerken. Irgendwer wartet ja wahrscheinlich auf das Geld was er jetzt durch den Irrtum nicht erhalten hat.
Aussderdem gibt da noch so etwas, das nennt sich Jahresabschluss, dann fällt es spätestens auf.
Wenn Dein Freund es dieses Jahr erhalten hat besteht Rückforderungsrecht bis zum 31.12.2012. Da soll er man schon mal anfangen zu sparen wenn er es schon verballert hat.
Von der strafrechtlichen Seite wollen wir mal garnicht reden, es ist zumindest Untreue, wenn nicht Betrug. Kommt drauf an wie der Staatsanwalt das sieht.


anonym
beantwortet von vonkrosigk am 8. Juli 2009 14:13
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Tja, da hilft das Bürgerliche Gesetzbuch: die §§812ff regeln das und in §822 ist die Herausgabe geregelt: Der Verkäufer des Ware muß das Geld an die Gasfirma zurückgeben und hat dann wiederum nach §§433ff alle Rechte aus dem Kaufvertrag gegenüber Deinem Freund. Am besten ist es wenn Dein Freund sich bei der Gasfirma meldet, erklärt, das ein Kauf dank eines Guthabensaldos getätigt wurde und er gerne eine gütliche Regelung erwirken will. Normalerweise lassen die Gasversorger mit sich reden und es gibt die Möglichkeit der Ratenzahlung. Ganz selten mit Verzicht z.B. auf 50% der Summe, die wollen ja den Kunden behalten.


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