SafiMarie am 08.07.2009 um 13:30 Uhr
ein freund hat von der gasfirma vor ca. 6 monaten 2000 (zweitausend!) euro überwiesen bekommen ohne offensichtlichen grund, er weiß nicht wofür er dieses geld bekommen hat. wahrscheinlich war es ein buchungsfehler oder so. nun ist meine frage: wie lange haben die das recht, das geld zurück zu fordern und denkt ihr das fällt denen noch auf, oder geht sowas nach sechs monaten schon unter?

Sowas gibt man unaufgefordert, freiwillig zurück!

Also ich würde das nicht behalten.
Da hätte ich ein viel zu schlechtes gewissen und Angst das wenn ich es ausgegeben habe die es zurück wollen und ich mich dadurch verschulde
geht unter...die haben doch gar keinen überblick bei so nem fehler...
firstguardian am 8. Juli 2009 13:33 Träume weiter!
ja oder wie erklärst du dir sowas...keinen überblick

Er sollte sich mal Gedanken über die Rückgabe machen; sonst macht er sich strafbar!
Mal abgesehen davon, das die Firma das Geld zurückfordern wird, empfehle ich deinem Freund, das er sich selber bei der Firma meldet und den Fehler mitteilt.

Nach drei Jahren gehört es dir, wenn sich sonst keiner meldet und seinen Anspruch belegen kann. Dann könnte dich keiner mehr zur Herausgabe zwingen. moralisch wärest du aber schon zur Herausgabe verpflichtet, unabhängig jeglicher Fristen.

Ich würde es zurück überweisen. Spätestens am Jahresende (Meist schon im Oktober)fällt auf, dass die Bilanz nicht stimmt und da wird nachgeforscht und in der Regel kommen die Firmen dann drauf wo das Geld abgeblieben ist. Könnte eine Anzeige wegen Unterschlagung geben. Zumindest würde ich mal nachfragen (schriftlich und per Einschreiben) mal sehen was und ob was zurück kommt, auf jeden Fall ist man dann aus dem Schneider!

Verlass Dich drauf, die werden ihren Fehler bemerken. Irgendwer wartet ja wahrscheinlich auf das Geld was er jetzt durch den Irrtum nicht erhalten hat.
Aussderdem gibt da noch so etwas, das nennt sich Jahresabschluss, dann fällt es spätestens auf.
Wenn Dein Freund es dieses Jahr erhalten hat besteht Rückforderungsrecht bis zum 31.12.2012. Da soll er man schon mal anfangen zu sparen wenn er es schon verballert hat.
Von der strafrechtlichen Seite wollen wir mal garnicht reden, es ist zumindest Untreue, wenn nicht Betrug. Kommt drauf an wie der Staatsanwalt das sieht.
Tja, da hilft das Bürgerliche Gesetzbuch: die §§812ff regeln das und in §822 ist die Herausgabe geregelt: Der Verkäufer des Ware muß das Geld an die Gasfirma zurückgeben und hat dann wiederum nach §§433ff alle Rechte aus dem Kaufvertrag gegenüber Deinem Freund. Am besten ist es wenn Dein Freund sich bei der Gasfirma meldet, erklärt, das ein Kauf dank eines Guthabensaldos getätigt wurde und er gerne eine gütliche Regelung erwirken will. Normalerweise lassen die Gasversorger mit sich reden und es gibt die Möglichkeit der Ratenzahlung. Ganz selten mit Verzicht z.B. auf 50% der Summe, die wollen ja den Kunden behalten.
du korrekter du
geht nicht, er hat sich schon nen verstärker davon gekauft.
LOL
Dann wird er eine saftige Strafe erhalten!
Quatsch. Wer ist denn so blöd und gibt einer großen Firma Geld wieder.
Die heutige Moral?
Es ist doch irrelevant, ob das Geld von einer großen Firma, oder von einem kleinen Rentner ist. Es war ja bestimmt nicht als Geschenk gedacht..
um ehrlich zu sein find ich es nicht irrelevant ob das geld von einer großen firma oder einem kleinen rentner ist.... aber will hier nicht in mehr oder weniger politische diskussionen verfallen.
Das wäre keine politische Diskussion. So etwas ist eine Charakterfrage.