ist es möglich für zurückliegende Jahrgänge eine Steuererklärung abzugeben?

die Festsetzungsfrist (§ 169 AO) die besagt, daß
z.B.: Beginn 31.12.2004 + 4 = 31.12.2008
Es kann aber auch sein, daß die Finanz-Verwaltung sog. Ausschluß-Fristen gesetzt hat...
Nach Ablauf dieser 4 Jahre kannst Du kein Steuer-Guthaben mehr beanspruchen. Steuerschulden kannst Du bis zu 10 Jahren (mit Verzinsung 1% pr Monat) nachbezahlen...