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Wie lange kann Einkommensteuer geltend gemacht werden?

gefragt von akbalakbal am 02.03.2008 um 22:10 Uhr

ist es möglich für zurückliegende Jahrgänge eine Steuererklärung abzugeben?


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Reply


Bellator
beantwortet von Bellator am 2. März 2008 22:36
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die Festsetzungsfrist (§ 169 AO) die besagt, daß

  • wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, eine Steuerfestsetzung oder Aufhebung nicht mehr möglich ist
  • die Festsetzungsfrist 4 Jahre beträgt
  • die Festsetzungsfrist nach § 170 AO am 31.12. des Steuer-Jahres beginnt

z.B.: Beginn 31.12.2004 + 4 = 31.12.2008

Es kann aber auch sein, daß die Finanz-Verwaltung sog. Ausschluß-Fristen gesetzt hat...

Nach Ablauf dieser 4 Jahre kannst Du kein Steuer-Guthaben mehr beanspruchen. Steuerschulden kannst Du bis zu 10 Jahren (mit Verzinsung 1% pr Monat) nachbezahlen...




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