Credo74 am 03.06.2007 um 12:09 Uhr
Unsere letzte Wohnung haben wir zum 31.1.2006 gekündigt! Heuer bekomme ich eine Nebenkostenabrechnung,wo ich 88Euro zurückzahlen soll! Besser gesagt " Wir buchen den Betrag von dem uns bekannten Konto ab"....ist die Wohngesellschaft berechtigt,nach über einem Jahr diese Forderung zu stellen und dürfen sie das überhaupt einfach von meinem Konto abbuchen?
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Nebenkostenabrechnungen müssen bis zum Ende des folgenden Verbrauchsjahres gestellt sein. Bis dahin müssen Nachzahlungen geleistet werden. Für Rückzahlungen gibt es keine Verjährungsfrist. Wenn du also noch Geld erhalten würdest, stände dir das auch nach 3 Jahren noch zu. Eine Endgültige Nebenkostenabrechnung kann ja erst erstellt werden wenn alle Verbrauchsstände abgelesen wurden
Diese Nebenkostenabrechnung muss bezahlt werden, weil die Forderung noch zur rechten Zeit gestellt wurde. Am 31.12.2007 würde diese Forderung verjähren, nicht eher.
Credo74 am 3. Juni 2007 12:28 An alle Antworter,vielen Dank! Dann komm ich wohl nicht drum ...;o)
Abuchen dürfen vorgenommen werden, wenn man eine Ermächtigung dazu abgegeben hat. Und die wirst du wahrscheinlich abgegeben und nicht widerufen haben. Also dürfen die die Nachforderung abbuchen. Da ihr letztes Jahr gekündigt habt, darf die Nebenkostenabrechnung bis zum Ende dieses Jahres gestellt werden.