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Wie lange kann ein Kunde vereinbarte Arbeitszeit mit Pauschalhonorar überziehen?

gefragt von Gerhard72 am 28.01.2008 um 15:22 Uhr

ich bin freiberuflich und habe einen neuen kunden, für den ich jetzt das erste mal arbeite. geplant ist, dass jeden monat 5-6 tage gearbeitet werden soll, wofür wir ein pauschalhonorar ausgemacht haben. leider ist es schon beim ersten mal so, dass ich heute den siebten tag arbeiten muss und vor. auch morgen noch ein arbeitstag folgen wird. wie soll ich reagieren? kann ich das extra berechnen? oder muss ich das hinnehmen, da ja schließlich diesen monat noch alles neu ist? oder sollte man das honorar erhöhen?


Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 28. Januar 2008 15:30
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Wie sieht denn der Vertrag aus? Besteht die pauschale Abrechnung als Werkvertrag in der Erbrigung einer Arbeitsleistung über 6 Tage/Monat oder in einem Arbeits-Ergebnis? Wenn es das Ergebnis betrifft, ist natürlich die Zeit nicht relevant. Wenn die vereinbarte Leistung jedoch in der (sozusagen) Anwesenheit von 6 Tagen/Monat besteht, ist natürlich formal jede Minute darüber eine zusätzliche Leistung (die zu verrechnen wäre). Im ersten Monat würde ich allerdings eine zusätzliche Akquistions-Toleranz geben (wenn sich das in den Folgemonaten "ausgleicht"); allerdings wäre hier + 30 % (wie du schreibst) auf jeden Fall zuviel. Das wäre dann extra zu berrechnen.


vampire
beantwortet von vampire am 28. Januar 2008 15:26
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Ich würde das Thema sachlich auf den Tisch bringen, und ihn einen Lösungsvorschlag machen lassen. fg Sowas reisst schnell dauerhaft ein und wird zur Gewohnheit/Selbstverständlichkeit (mein Chef ist auch so ein Vogel).


anonym
beantwortet von katho am 28. Januar 2008 15:40
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Mir stellt sich die Frage, warum sich jetzt auf einmal der tatsächliche Arbeitsaufwand als höher herausgestellt hat. War Deine Planung von Anfang an unrealistisch oder hat Dein Auftraggeber seine Vorgaben verändert? In beiden Fällen musst Du mit dem Auftraggeber sprechen, denn Du musst klären ob: 1. es eine Ausnahme in der Einstiegsphase war; 2. ob die ursprüngliche Vereinbarung so beibehalten werden kann. Ist er fair, wird er das mit Dir vernünftig diskutieren und die Vereinbarung entsprechend abändern.
Wenn nicht, lernst Du daraus, dass Du beim nächsten Auftrag vorher besser kalkulieren musst.


strick4a
beantwortet von strick4a am 28. Januar 2008 15:29
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Gerhard, Deine Fragestellung ist dermaßen verwirrend, das es an eine Rätselstunde erinnert. Versuche doch mal, Deine Frage in einem Kommentar nach meiner Antwort zu präzisieren.

Kommentar von Gerhard72 am 28. Januar 2008 15:33

komisch, vampire hat mich ja auch verstanden... noch mal kurz: ich bin selbstständig und arbeite erstmalig ab diesem monat immer 5-6 tage im monat frei an einem job. dafür wurde ein pauschalhonorar vereinbart. nun ist es leider so, dass ich schon jetzt, beim ersten mal, davon ausgehen muss, dass die VEREINBARTE arbeitszeit sich um zwei tage verlängern wird, aber das HONORAR das gleiche bleibt - außer, ich ändere da was dran. frage: soll ich das überhaupt? oder ist es ok, wenn ich zwei tage länger arbeite, jetzt beim ersten mal. jetzt verstanden?

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 28. Januar 2008 16:03

Noch nicht so ganz, bin selber Arbeitgeber.

Wenn Du für einen klar abgesteckten Zeitraum eine klar definierte Entlohnung vereinbart hast und Diese nicht Termingerecht erfolgt oder Dein Auftraggeber der Meinung ist, die Vertragsbedingungen eigenmächtig zu seinen Gunsten zu ändern, ist was Faul!

Da ich keine Ahnung habe, ob Du überhaupt einen schriftlichen Vertrag hast oder was Dieser beinhaltet, kannst Du auch keine konkrete Antwort erwarten!


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. Januar 2008 15:56
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Ich würde den Chef ansprechen und ihn darauf hinweisen, dass du in diesem Monat kulanterweise die zwei Tage Mehrarbeit als Einarbeitungsbonus nicht berechnest, dies aber in den Folgemonaten nicht gehen kann und wird, weil du dann die Arbeitszeit zahlenden Kunden zur Verfügung stellen musst.





Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Januar 2008 15:44
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Wenn ihr diesen Fall vertraglich nicht vorgesehen habt, dann ist die höchste Zeit, dies anzusprechen und regeln.


anonym
beantwortet von minnnni am 29. Januar 2008 16:17
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Um deine Frage zu beantworten bedarf esnoch einiger Information: Wieviel Arbeisstunden sind am Tag zugrunde gelegt worden(für die 5-6 Tage) sind diese voll abgearbeitet worden,sind die 6 Tage für eine Aufgabe oder mehrere veranschlagt,ist das Arbeitsziel erreicht und wer hat die 5-6 Tage für das Arbeitsziel errechnet. Mit diesen Grund Infos könnte ich Dir Antworten,alles andere ist zu Pauschal. Mfg W.M.




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