Mein Arbeitgeber sagte mir zuerst den Urlaub zu dannach wieder ab mit der Begründung im November sei Hochbetrieb. Ich arbeite im Vertrieb. Wie lange kann mir das Unternehmen meinen für dieses Jahr zuständigen Urlaub verweigern. Das Jahr ist bald zu Ende und ich hätte gerne meinen Urlaub für dieses Jahr auch in diesem Jahr wahrgenommen.

Spätestens am Jahresende kann er dir den gesetzlichen Urlaub nicht verweigern.
Gib es in deinem Betrieb einen Betriebsrat? Der währe zuständig.--- § 7 Abs.3 des Bundesurlaubsgesetzes besagt:Der Urlaub muss im lfd.Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft,wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.--- Folgende Punkte sind auch wichtig:Wie viele Beschäftigte sind im Betrieb?Wann hast du den Jahresurlaub beantragt?

Theoretisch kann ers eigentlich nicht, aber wenn man sichs praktisch gefallen lässt ...
Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, wirst Du Ihn wohl mit ins nächste Jahr nehmen.