Wie lange ist Kostenübernahme durch Krankenkasse gültig?

3 Antworten

Die Lücke ist zu groß, als daß man sich auf die vor 2,5 Jahren erteilte Zusage noch stützen könnte. Neu einreichen und gut ist's. Es wird ja derweil keinen Leistungsausschluß für diese Erkrankung/Behandlungsleistung gegeben haben. Und wenn doch, so kriegst Du eine Leistungsverweigerung dann schriftlich und kannst mit dieser Mitteilung immer noch geeignet umgehen, sie z.B. anfechten oder dergleichen.

In der Regel 6 Monate. d.h. hier ist auf jeden Fall ein neuer Antrag zu stellen.

Die Kostenzusage gilt bestenfalls für das Quartal, in dem sie erteilt wurde, Nach zweieinhalb Jahren musst du aufj eden Fall wieder einen neuen Antrag stellen, wenn es sich um eine Krankheit handelt, die nicht ohnehin im Übernahmekatalog steht.