Vor 4 Jahren wurde ein Unterhaltstitel gegen meinen Ex Mann erwirkt und er hat seit dem keinen Unterhalt gezahlt. Auch bekommt mein Kind keinen Unterhalt von der unterhaltsvorschusskasse, da ich neu geheiratet habe. Ich weiß aber das mein Ex nebenbei arbeiten geht. Ist mein damaliger Unterhaltstitel noch wirksam und kann man den offenen Unterhalt der letzten Jahre zurück erhalten ?

Ja das Kannst du, dein Ex ist auch rückwirkend zum Unterhalt verpflichtet. Wende dich an das zuständige Jugendamt, die sind dir bei der Eintreibung des Unterhalts behilflich.