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Wie lange ist ein Gutschein einlösbar?

gefragt von NathaNatha am 16.10.2008 um 11:28 Uhr

Ich habe noch einen Gutschein von 2006 , und wollte fragen ob ich den jetzt noch einlösen kann.


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steakhouse
beantwortet von steakhouse am 16. Oktober 2008 11:29
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Ein Wertgutschein (nicht zu verwechseln mit einem Warengutschein) darf nicht zeitlich begrenzt werden.

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München wurde auf Klage eines Verbraucherschutzverbandes wieder festgestellt, dass eine zeitliche Begrenzung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen würde. Gerade auch gemessen am gesetzlichen Leitbild wonach die Verjährung von Ansprüchen erst nach drei Jahren einsetzt seid dies ohnhin schon unlogisch und eine Begrenzung könne auch nicht durch einen erhöhten Verwaltungs- und Bilanzierungsaufwand gerechtfertigt werden.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 16. Oktober 2008 11:30

Stimmt.

Kommentar von Ec2e35f066bec464636d4fa46e0a0172smallMrsHyde am 16. Oktober 2008 11:31

DH!


Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 16. Oktober 2008 11:29
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Ein Gutschein kann normalerweise 3 Jahre eingelöst werden.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 16. Oktober 2008 11:32

Aber nur, wenn der Laden nicht inzwischen pleite gemacht hat und insolvent ist.

Kommentar von 56583beffeaad98f5231d8b8f5b4bcc9smallSandra2804 am 16. Oktober 2008 11:37

Davon gehe ich ja auch nicht aus...


anonym
beantwortet von Langeoog am 16. Oktober 2008 11:29
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In den meisten fällen ein Jahr außer es ist ein anderes DAtum drauf! ;)

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 16. Oktober 2008 11:30

Ich komm da glatt auf die gleiche Antwort...unglaublich!

Kommentar von Langeoog am 16. Oktober 2008 11:39

;)


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 16. Oktober 2008 11:30
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wenn kein "Verfallsdatum" draufsteht, auf jeden Fall und ansonsten musst du meist rumdiskutieren, aber einlösen müssen die den trotzdem (gilt nur bei Geldgutscheinen).


Eselin
beantwortet von Eselin am 16. Oktober 2008 11:29
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Steht nichts darüber auf dem Gutschein? Dann frag mal im entsprechenden Geschäft. Manche Gutscheine gelten ein Jahr, andere bis Datum ..., andere unbegrenzt.



anonym
beantwortet von gutefrageadpepper am 16. Oktober 2008 11:30
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in der Regel muss es drauf stehen.(kleingedrucktes) wenn nicht, dann die Agb's der Firma von der du den Gutschein hast durchlesen.


lila9395
beantwortet von lila9395 am 16. Oktober 2008 11:31
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Wenn keine Frist zum Einlösen draufsteht, verjährt er im Allgemeinen nicht, dann kannst du ihn auch noch nächstes Jahr einlösen. Ruf doch einfach mal dort an und frage nach.


anonym
beantwortet von 338194 am 16. Oktober 2008 12:05
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3 Jahre nach Ausstelldatum, das wurde gesetzlich vor ein paar Jahren festgelegt. Es muß nicht draufsstehen, gültig bis. Natürlich kann der Aussteller eines Gutscheins eine längere Frist einräumen.


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