Natha am 16.10.2008 um 11:28 Uhr
Ich habe noch einen Gutschein von 2006 , und wollte fragen ob ich den jetzt noch einlösen kann.

Ein Wertgutschein (nicht zu verwechseln mit einem Warengutschein) darf nicht zeitlich begrenzt werden.
In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München wurde auf Klage eines Verbraucherschutzverbandes wieder festgestellt, dass eine zeitliche Begrenzung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen würde. Gerade auch gemessen am gesetzlichen Leitbild wonach die Verjährung von Ansprüchen erst nach drei Jahren einsetzt seid dies ohnhin schon unlogisch und eine Begrenzung könne auch nicht durch einen erhöhten Verwaltungs- und Bilanzierungsaufwand gerechtfertigt werden.

Ein Gutschein kann normalerweise 3 Jahre eingelöst werden.
Nachtflug am 16. Oktober 2008 11:32 Aber nur, wenn der Laden nicht inzwischen pleite gemacht hat und insolvent ist.
Sandra2804 am 16. Oktober 2008 11:37 Davon gehe ich ja auch nicht aus...
In den meisten fällen ein Jahr außer es ist ein anderes DAtum drauf! ;)

wenn kein "Verfallsdatum" draufsteht, auf jeden Fall und ansonsten musst du meist rumdiskutieren, aber einlösen müssen die den trotzdem (gilt nur bei Geldgutscheinen).

Steht nichts darüber auf dem Gutschein? Dann frag mal im entsprechenden Geschäft. Manche Gutscheine gelten ein Jahr, andere bis Datum ..., andere unbegrenzt.
in der Regel muss es drauf stehen.(kleingedrucktes) wenn nicht, dann die Agb's der Firma von der du den Gutschein hast durchlesen.

Wenn keine Frist zum Einlösen draufsteht, verjährt er im Allgemeinen nicht, dann kannst du ihn auch noch nächstes Jahr einlösen. Ruf doch einfach mal dort an und frage nach.
3 Jahre nach Ausstelldatum, das wurde gesetzlich vor ein paar Jahren festgelegt. Es muß nicht draufsstehen, gültig bis. Natürlich kann der Aussteller eines Gutscheins eine längere Frist einräumen.
Stimmt.
DH!