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Wie lange ist die Verährungszeit...

gefragt von Dakotalady85Dakotalady85 am 21.10.2009 um 19:32 Uhr

bei sexueller Nötigung, wenn das Opfer zur Tatzeit 17Jahre alt war?

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Straftat x 134 Verjährungszeit x 3

Suflaki
beantwortet von Suflaki am 21. Oktober 2009 19:33
3x
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Meines Wissens verjährt eine derartige Tat nicht. Aber der Nachweis darüber wird schwer erbringen zu sein, - oder?!

Kommentar von dantes am 21. Oktober 2009 19:34

Klar verjährt das. Nur Mord verjährt nie. http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

Kommentar von 8b5b8189a654b6b3374eb310b4c50a61smallSuflaki am 21. Oktober 2009 19:39

Wie ist das mit Roman Polanski? Da scheint's gibt es auch KEINE Verjährung, weil das Mädchen minderjährig war. Außerdem habe ich unter Deinem Link keinen Hinweis zu einer derartigen Straftat gefunden.

Kommentar von 05c7322a308e63f74be4ada189751027smallDakotalady85 am 21. Oktober 2009 19:35

Der Täter ist namendlich Bekannt und es gibt einen Zeuge...

Kommentar von 8b5b8189a654b6b3374eb310b4c50a61smallSuflaki am 21. Oktober 2009 19:41

Wenn Dir / Euch danach ist, Anzeige erstatten, OHNE wenn und aber!

Kommentar von 05c7322a308e63f74be4ada189751027smallDakotalady85 am 21. Oktober 2009 19:46

Ist leider schon 7Jahre her, Anzeige ist erstattet, aber erst nachdem ich erfahren habe, dass er sich heute noch an Mädels ran macht, grad im Suff... Habe bis heute damit noch nicht ganz abgeschlossen u hoffe. Wenn ich alleine mit ihm gewesen wäre... will nicht drüber nachdenken. Schlimm nur, das es der Nachbar meiner Eltern ist... die wissen das übrigens bis heute nicht

Kommentar von dantes am 21. Oktober 2009 19:35


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