Fr0stbeule am 03.09.2007 um 19:30 Uhr
Laut Wikipedia sind Spekulationsgeschäfte nach einer Frist von einem Jahr steuerfrei.
Gilt dies auch für Edelmetalle?
Soll dieses Gesetz 2008/2009 abgeschafft oder reformiert werden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Spekulationsfrist
Ja, auch Edelmetalle sind nach einem Jahr steuerfrei veräußerbar.

Was 2009 reformiert wird, ist die steuerliche Behandlung von Gewinnen unabhängig von der Spekulationsfrist. Für jegliche Kursgewinne bedeutet dies, dass sie ab 2009 versteuert werden, Für Edelmetalle gilt die gleiche Regelung wie für Wertpapiere.
Die steuerliche Betrachtung von Gewinnen in Edelmetallen verändert sich nicht mit dem Jahreswechsel 2008/2009.
Es gilt folgende Vorschrift: private Veräußerungsgewinne von anderen Wirtschaftsgütern (hierunter zählen u.a. Edelmetalle) sind nach ESTG §23 (1) 2. nach einer Haltefrist von 1 Jahr (Spekulationsfrist) steuerfrei
Für die Anmeldung von steuerpflichtigen Gewinnen in der Einkommenserklärung ist der Investor selbst verantwortlich.
weitere Infos zum Thema Edelmetalle unter www.gp-metallum.de