Wie lange ist die Reklamierfrist bei ORSAY?

5 Antworten

Ich bin mir gar nicht ganz sicher wie lange du Reklamieren kannst, aber auf einen Versuch würde ich es ankommen lassen. Hast du denn noch den Kassenbeleg, bzw jemand der die Jacke mit dir gekauft hat? Falls ja geh hin und schildere den Fall höflich und bleib immer freundlich! Manchmal hat man auch das pech an eine unfreundliche Mitarbeterin zu treffen, wnn dies der Fall ist und du fühlst dich nicht gut behandelt nimm die sachen wieder mit und geh am nächsten Tag nochmal vorbei.

die reklamationsfrist hat nichts mit orsay zu tun, den jeder verkäufer hat für neuware eine gesetzliche gewährleistungsfrist von zwei jahren gegenüber dem kunden...das erste halbe jahr ist für den kunden einfach zu reklamieren, weil immer davon ausgegangen wird, dass der mangel beim kauf schon bestand und das braucht der kunde nicht nachzuweisen... nach dem halben jahr wird es schwierig, weil der kunde nachweisen muss, dass der mangel schon bestand... unter die gesetzliche gewährleistung fallen aber nicht solche schäden, die der kunde ganz offensichtlich durch falschen gebrauch der ware verursacht hat, zum beisp. zu heiß gewaschen, falsches waschmittel benutzt usw....wenn es also wirklich an der minderwertigen qualität liegt, dass deine jacke so aussieht... bekommst du einen gleichen ersatzartikel oder dein geld zurück, denn nachbessern würde in diesem fall nicht möglich sein... hoffentlich hast du noch den kassenzettel oder einen kontoauszug zum nachweis des kaufs

so etwas ist immer ermessenssache, dürfte aber mit kassenbeleg oder nachweis vom kontoauszug kein problem darstellen.

ich habe schon mal etwas nach 15 monaten reklamiert und mir wurde geholfen.

es war allerdings ein recht teures teil

bleib freundlich beim reklamieren - die verkäuferin kann persönlich nichts dafür und hilft dir dann lieber.

Nach 6 Monaten darf das nicht der Fall sein, vorausgesetzt deu hast sie nach Vorschrift gewaschen oder reinigen lassen. Das würde ich sofort reklamieren!

innerhalb von 2 wochen, solang quittung vorhanden und wäsche nicht getragen, so dass nur noch ersatzansprüche gestellt werden können

Das gilt eigentlich nur bei normalen Rückgaben, ich habe schon Winterstiefel nache ienm Jahr reklamiert, weil sie total hinüber waren. Auf andere Sachen hat man doch auch Garantie.

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@tinafritz1992

natürlich das is auch noch 2 Jahre gültig ab dem Kauftag ! Man muss eben nur sehen können das es an der Wre liegt und nicht an dir das du mit der Jacken sonst was angestellst hast ;) Reklamiers einfach und sei dir dabei nicht zu unsicher. Geh direkt auf die Verkäuferin zu und sag was Sache ist.

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Du redest vom Umtausch. Hier ist aber von Reklamation die Rede.

Ausserdem gilt die 2-Wochen-Frist (bei Umtausch) NUR bei Fernabsatz!!! Bei Direktkauf ist man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.

Im Falle einer Reklamation greift §437 des BGB.

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