
Seit Sept 2001< Mieter können unbefristete Mietverträge generell und unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Für Vermieter gilt weiterhin eine gestaffelte Kündigungsfrist. Die anfängliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich nach einer Mietzeit von mehr als 5 Jahren auf 6 Monate und nach einer Mietzeit von mehr als 8 Jahren auf 9 Monate.
http://www.dooyoo.de/immobilienmakler/allgemeines-zu-hausverwaltungen/669696/

3 monate ! das alte Mietrecht hat keinen Bestand mehr 1

hängt vom vertrag ab glaub ich.
Bei Gewerbemietvertrag - sonst Unfug!
ich mag bananen mit reis!
dadamat am 14. Juli 2009 03:59 Naja, es war auch schon spät.

Normal 6 Monate, aber es besteht da immer noch die möglichkeit, dass man einen Aufhebungsvertrag macht. Musst du nur mit dem Vermieter abklären.
Normal ist es nicht, wenn man keine Ahnung hat seinen Mund aufzumachen - sind das die "Bildungsfernen Schichten"??

zieh einfach aus pasta !
Schreib nicht so einen Scheiß hier!!
DH!