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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?

gefragt von Consommee am 02.11.2009 um 16:20 Uhr

Seit 2001 gilt doch eine Kündigungsfrist von maximal 9 Monaten bei Wohnungen und Häusern, egal wie lange das Mietverhältnis dauerte. Wie ist das denn nun, wenn im Mietvertrag aber steht ab 10 Jahre Mitdauer ist die Kündigungsfrist 1 Jahr. Was trifft denn jetzt rechtlich zu?


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. November 2009 16:50
2x
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Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren um jeweils drei Monate; bis zu fünf Jahren beträgt sie drei Monate. Der Mieter kann stets mit 3 Monaten Frist kündigen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 3. November 2009 01:48

Das ist die einzige richtige Antwort bisher. Wobei aber anzufügen ist, dass, wenn für den Mieter eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde, diese gilt.


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 2. November 2009 16:23
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Das, was bei Vertragsabschluss im Mietvertrag steht! Andere Regelungen finden bei neuen Verträgen ihre Gültigkeit! Sonst gäbe es ja während einer Mietdauer ständig neue Änderungen und auch neue Verträge!


GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 2. November 2009 16:24
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kündigungsfrist ist immer 3 monate, egal was im vertrag steht. Und kündigung wegen eigenbedarf, muss vom eigentümer begründet werden und muss auch so umgesetzt werden, sonst muss er schadensersatz zahlen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 3. November 2009 01:46

falsch!


anonym
beantwortet von Imera am 3. November 2009 23:01
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der Mieter 3 Monate; der Vermieter nach 5 bzw 8 Jahren jeweils eine Verlängerung von 3 Monaten


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