Seit 2001 gilt doch eine Kündigungsfrist von maximal 9 Monaten bei Wohnungen und Häusern, egal wie lange das Mietverhältnis dauerte. Wie ist das denn nun, wenn im Mietvertrag aber steht ab 10 Jahre Mitdauer ist die Kündigungsfrist 1 Jahr. Was trifft denn jetzt rechtlich zu?

Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren um jeweils drei Monate; bis zu fünf Jahren beträgt sie drei Monate. Der Mieter kann stets mit 3 Monaten Frist kündigen.

Das, was bei Vertragsabschluss im Mietvertrag steht! Andere Regelungen finden bei neuen Verträgen ihre Gültigkeit! Sonst gäbe es ja während einer Mietdauer ständig neue Änderungen und auch neue Verträge!
kündigungsfrist ist immer 3 monate, egal was im vertrag steht. Und kündigung wegen eigenbedarf, muss vom eigentümer begründet werden und muss auch so umgesetzt werden, sonst muss er schadensersatz zahlen.
albatros am 3. November 2009 01:46 falsch!
der Mieter 3 Monate; der Vermieter nach 5 bzw 8 Jahren jeweils eine Verlängerung von 3 Monaten
Das ist die einzige richtige Antwort bisher. Wobei aber anzufügen ist, dass, wenn für den Mieter eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde, diese gilt.