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Wie lange ist die Frist der rechtsgültigen Scheidung?

gefragt von botterbloemschebotterbloemsche am 27.05.2009 um 19:23 Uhr

Mein Partner und ich ich wollen am 10. Juli heiraten, der Termin beim Standesamt ist auch bereits bestätigt.

Er hatte am 16. April 2009 seinen Scheidungstermin bei Gericht (einvernehmliche Scheidung) die Richterin sagt das wir in etwa 4 Wochen Post bekämen dann wäre das Urteil rechtskräftig. Bisher kam keine Post, als mein Verlobter dann gestern bei seinem Anwalt anrief und und heute bei der Geschäftstelle vom Gericht, teile man ihm mit, das die Unterlagen heute (!!!) an uns rausgegangen sind. Seine Exfrau hat diese bereits seid Ende der letzten Woche. Die Dame am Telefon sagte ihm, das wir nun ab heute 4 Wochen warten müssten. 10 Wochen Frist nach einer Scheidung finde ich persönlich recht lang.

Ist das alles so rechtens?

Habe bereits am Montag mit dem Standesamt wo wir uns trauen lassen gesprochen, die meinten, wenn die Unterlagen spätestens 3 Wochen voher da sind zum bearbeiten, sei es in Ordnung.

Bitte um Hilfe. Gloria


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DonBrush
beantwortet von DonBrush am 27. Mai 2009 19:27
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Das sind doch 6 Wochen bis ihr das Urteil bekommt, und noch 4 Wochen bis es rechtskräftig ist. Was ist daran lange?


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 27. Mai 2009 19:28
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Warum musst du vier Wochen warten? Mir persönlich ist in D kein Gesetz bekannt, wonach das geregelt ist, oder gibt es irgendeinen bestimmten Grund, der im Scheidungsurteil enthalten ist. Übrigens: Hallo Namensvetterin meiner Tochter:-)

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 27. Mai 2009 19:32

Weil man bis 4 Wochen nach dem Zustellen Zeit hätte, Einspruch zu erheben. Nach 4 Wochen ist das Urteil rechtskräftig.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 27. Mai 2009 19:34

Ach so ist das. Hätte man bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht auf rechtskräftigen Widerspruch verzichten können? Aber so wird wohl leider nichts anderes mehr möglich sein. Sobald eine Rechtsmittelbelehrung auf einem Urteil ist, ist man dann an die Fristen gebunden.

Kommentar von D9c22a7917ea3e22da59124da933d951smallbotterbloemsche am 27. Mai 2009 19:37

Warum sagt eine Richterin, innerhalb 4 Wochen bekämen wir die Unterlagen und in dieser Zeit bis diese Unterlagen da sein könne man Einspruch einlegen??? Vielleicht sollte Frau Richterin mal ihre Aussage prüfen....

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 27. Mai 2009 20:03

Nicht nur dass, sondern auch, dass ihre Mitarbeiter mal in die Hufe kommen.


botterbloemsche
beantwortet von botterbloemsche am 27. Mai 2009 19:35
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DonBrush:Was daran lang ist? Das man vielleicht das Aufgebot zur Hochzeit auch bestellen muss?!

teardrop: man kann als Ehepartner auf alle rechtsmittel verzichten, dazu brauchen aber beide Ehepartner die geschieden werden einen Anwalt, dann ist das Urteil sofort gültig und die Unterlagen kommen binnen ein paar Tagen. Mein Freund hatte in dem Fall nur einen Anwalt der ihn vertreten hat.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 27. Mai 2009 20:04

Jep, da liegt der Hund begraben. Das konnte ich nicht ahnen.

Kommentar von D9c22a7917ea3e22da59124da933d951smallbotterbloemsche am 27. Mai 2009 20:07

Man kann aber erst nach der rechtskräftigen Scheidung das Aufgebot bestellen, oder?

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 27. Mai 2009 23:09

Naja. Heiraten kann man eben erst, wenn man geschieden ist. So ist das Gesetz. Und wenn die Scheidung ihre Zeit braucht, dann braucht sie das eben. Also Step by Step, erst Scheidung, dann heiraten. Nicht Hochzeit planen und dann scheiden... Dafür könnt ihr niemanden verantwortlich machen, da seid ihr selber schuld.


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