Wie lange ist der "TÜV" gültig?
Hallo,
hatte mein Auto gestern (also im Februar 2012) bei der Hauptuntersuchung, auf dem Prüfbericht steht "nächste HU 02/2014".
Jetzt habe ich aber gesehen, dass die Plakette auf 01/2014 geklebt wurde und das auch so in den Fahrzeugschein gestempelt wurde. Ist das korrekt? Die letzte HU hat im Januar 2010 stattgefunden.
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ja, denn warst du schon nen Monat drüber, das is korrekt so.
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Jap, der TÜV wird rückdatiert.
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Fahr am Montag nochmal hin!
Seit diesem Jahr wird nicht mehr rückdatiert, da hat einer nicht aufgepasst. -
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Das wird noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ab April 2012, glaube ich, fällt die Rückdatierung wieder ganz weg. Allerdings wird es eine "HU-Strafgebühr" von 20,- Euro geben wenn du die 2 Jahre überziehst.
Kommentar von tiwo666tiwo666 24.02.2012Genau ab 1. April werden die Vorschriften in jedem BL anders gehandhabt, ROTFL!
Kommentar von jbinfojbinfo 24.02.2012@tiwo666, erst mal richtig meine Antwort lesen und erst dann antworten.
www.auto-motor-und-sport.de/news/hu-plakette-rueckdatierung-wird-abgeschafft-404...
Kommentar von tiwo666tiwo666 24.02.2012Da lese ich "An Anfang kommenden Jahres..." und bin schon fertig damit.
Das Blatt ist nicht amtlich und du lies bitte ganz oben in der Frage:auf dem Prüfbericht steht "nächste HU 02/2014". Jetzt habe ich aber gesehen, dass die Plakette auf 01/2014 geklebt wurde und das auch so in den Fahrzeugschein gestempelt wurde. Ist das korrekt?
Das kann gar nicht korrekt sein, wenn hier abweichende Daten vermerkt sind.
Die Plakette für die Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.
Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.de/magazin/aus-fur-ruckdatierung-der-hauptuntersu...
Kommentar von GnOMLLGnOMLL 24.02.2012Stimmt nicht, kann ja sein, dass das Auto nur im hof stand und nicht gefahren wurde.
Kommentar von tiwo666tiwo666 24.02.2012@GnOMLL:
Das spielt hinsichtlich der AU keine Rolle. Ist der Termin um mehr als zwei Monate überzogen, muss die Möhre zumindest vorübergehend stillgelegt werden! -
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das wird mittlerweile rueckdatiert, damit man es nicht jedesmal um einen Monat rauszoegert und so die Frist von 24 auf 25 Monate verlaengert :)
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Jop Januar 2014 musste wieder zum TÜV
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dann musst du im januar 2014 wieder zum tüv
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http://www.gutefrage.net/frage/wird-der-tuev-zurueckdatiert
Die Antworten waren fast alle falsch, aber die Fragestellerin margitheindl
hat beim TÜV angerufen und genau das erfahren, was ich oben geschrieben habe.
Fahrzeuguntersuchungen sind übrigens bundeseinheitlich geregelt, siehe
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).