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Wie lange ist der Erste Hilfe-Schein für den Führerschein gültig??

gefragt von KooKy am 21.06.2009 um 17:56 Uhr

Hallo,

die Frage sagt ja eigentlich alles.^^ Ich hab für den Führerschein diesen erste Hilfe Kurs gemacht und den Schein dann bei der Fahrschule abgegeben. Allerdings war ich aus verschiedenen Gründen seit fast 4 Jahren nicht mehr da. Ist der Schein denn noch gültig?


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frischling1989
beantwortet von frischling1989 am 21. Juni 2009 17:57
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der läuft net ab, nur du solltest den alle 2 jahre auffrischen


anonym
beantwortet von Pammie am 21. Juni 2009 17:57
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der gilt weiter


roterhahn
beantwortet von roterhahn am 21. Juni 2009 17:59
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der bleib lebenslang gültig
solltest aber öfter mal wiederholen


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 21. Juni 2009 17:57
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http://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-gilt-der-erste-hilfe-kurs-fuer-den-fueh...

2 Jahre, wenn es länger her ist, musst du einen "Auffrischungskurs" machen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Juni 2009 18:06

''2 Jahre, wenn es länger her ist, musst du einen "Auffrischungskurs" machen.''

Nö, falsch.

Siehe http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=63248

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 21. Juni 2009 18:21

Du könntest Recht haben ^^

"Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs NACH dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (BGV A1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch einen kleinen Erste-Hilfe-Kurs (LSM) aufgefrischt werden."

http://www.erstehilfeschein.de/index.php?lang=de&main=faq&info=default

Mein Schein hat auf jeden Fall noch gegolten, als ich den Führerschein gemacht habe...von daher kann es mir egal sein :-P

Kommentar von klamuedia am 6. November 2009 16:12

Stimmt so nicht... mit einem LSM Kurs wird keine BG Bescheinugung verlängert. Es muss ein reguläres EH Training absolviert werden. Der Inhalt weicht nählich von dem des LSM ab. HLW 2 Helfer, AED, Betriebsspezifische Notfälle usw. Es wird im Notfall tolleriert, dass man einen LSM Kurs zur Auffrischung macht... aber es ist nicht gerne gesehen.


Franticek
beantwortet von Franticek am 21. Juni 2009 22:38
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Der Schein verliert seine Gültigkeit nicht. Allerdings verlangt Niedersachsen noch im Alleingang einen neuen Schein, wenn der alte mehr als 2 Jahre alt ist. Ob das weiter Bestand hat, wenn mal jemand damit vor Gericht geht, das wird sich irgendwann zeigen.



BadGirlDaisy
beantwortet von BadGirlDaisy am 20. Juli 2009 11:17
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Die Bescheinigung für die Lebensrettenden Maßnahmen verfällt nicht. Sie gilt derzeit noch ein Leben lang. ...leider! Ich hoffe, daß das bald geändert wird!

Ich finde, daß man schon alleine aus menschlichen Gründen alle paar Jahre (z.B. alle 5 Jahre) mal einen Auffrischungskurs besuchen sollte. Ich habe selber jahrelang solche Kurse unterrichtet und habe die Erfahrung gemacht, daß die meisten Leute, deren Kurs lange zurück liegt, sich nicht mehr trauen zu helfen. Das ist falsch! So ein Kurs kostet nicht viel, sie werden überall angeboten und man investiert nur einen halben Tag Zeit. Es hängen Menschenleben davon ab!


anonym
beantwortet von klamuedia am 6. November 2009 16:09
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es kommt darauf an, was die Führerscheinstelle für Auflagen stellt. es gibt welche, da muss man nur mal einen Sofortmaßnahmenkurs gemacht haben, egal wann. Andere Stellen verlangen einen aktuellen Schein, nicht älter als 2 Jahre. Die 2 Jahresregelung kommt von den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Die Wollen für ihre betrieblichen Ersthelfer einen EH Schein der alle 2 jahre mit 8 USt. Auffrischung wiederum um 2 Jahre verlängert wird. Im Grunde ist der EH Schein für den betrieb immer nur 2 jahre gülltig.


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