Weiss jemand wie lange im Schnitt eine Gewährleistung auf die Kontruktion beim Bau eines neuen Hauses gegeben wird? Was ist die "Spanne"?
Was genau meinst du mit "Konstruktion" ? Für einen Hausneubau besteht eine generelle Gewährleistung von 5 Jahren, beginnend ab Abnahme der Leistung. Diese Frist kann allerdings in den AGB des Herstellers auf 2 Jahre verkürzt werden. Daher diese genau durchlesen !

Die Gewährleistungszeiten sind nach BGB 5 Jahre, nach VOB früher 2 Jahre, jetzt 4 Jahre. Für versteckte Mängel oder arglistige Mängel kann die Gewährleistung bis zu 30 Jahre betragen. Normalerweise wird bei der Bauausführung die VOB vereinbart, sie muss aber vereinbart sein, sonst gilt das BGB.
Luise am 21. April 2008 20:45 Die Gewährleistungsfristen beginnen mit Abnahme, mit Bezahlung der Schlußrechnung und mit dem Einzug in das Haus kann eine stillschweigende Abnahme erfolgt sein. Also auch damit vorsichtig sein, wenn man rechtssicher sein will. Abweichende Gewährleistungsfristen z.B. 10 Jahre für Dichtigkeit einer Grundwasserwanne, für ein Tiefgaragendach... können im Vertrag vereinbart werden. Das wird auch oft gemacht.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (§634a, Abs.1, Nr.2 BGB), und beträgt demnach 5 Jahre. Bin mir nicht sicher, ob das mit den AGB'S stimmt!? Normalerweise geht das Gesetz vor AGB'S, diese wären dann unwirksam.