
Unter Beachtung der Verjährungsfristen 3 Jahre, ein Selbständiger muss die 10 Jahre aufbewahren

bei Privatpersonen ist die Verjährungsfrist zwei Jahre ab dem ersten Tag des Folgejahres, es sei denn, innerhalb dieser Frist wurde gemahnt oder was auch immer, dann beginnt die Frist mit dem Mahn-Datum erneut.
hab erst kürzlich gelesen, dass man Kontoauszüge vier Jahre aufheben sollte....

Bis ich sie mal wieder entdecke dann werf ich sie weg

Als Privatperson gibt es keine Regelung, da bestimmt Du selbst, ab wann Dir diese Belege nicht mehr wichtig sind. Als Geschäftsfrau/mann muss das Papier bis zu 10 Jahre für das Finanzamt zugänglich sein.
Normalerweise sollten sie 10 Jahre aufbewahrt werden.

hab bisher noch alle^^ ist noch nichmal so ein kleiner kontoauszugordner voll ;-) brauchen ja nicht so viel platz, wobei man sicherlich mal die allerersten wegwerfen könnte^^