Ich habe am Rande mitbekommen, dass was geändert wurde mit den Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Wie lange hat man denn jetzt Zeit sie abzugeben?
Die Antworten sind leider sehr falsch! Es kommt --wie so oft im Steuerrecht--darauf an, welcher Einkünfte Sie beziehen. D.h. ob es sich um eine sog. Antragsveranlagung oder eine Pflichtveranlagung handelt. Geben Sie etwas mehr infos--dann kann ich Ihnen auch eine zutreffende Auskunft geben.

Hier steht es ausführlich:
www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#wann
bis zum 31. mai wird die steuererklärung des vorjahres kaällig, du kannst aber auch eine fristverlängerung beantragenhttp://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:Musterbriefe-Antr...(zur-Abgabe-Steuererkl%E4rung)/504543.html

Das hängt davon ab, ob es eine Angestellten-Tätigkeit ist oder ob du selbständig bist. Bei Angestellten (Anlage N) hast du ohne Hilfe Zeit bis zum 31. Mai des folgenden Jahres (also für 2008 bis zum 31.05.09). Wenn ein Steuerberater beteiligt ist, hast du Zeit bis zum 31.12. des nachfolgenden Jahres. Wenn du selbständig bist (Anlage GSE) hast du ebenfalls Zeit bis zum 31.05. des folgenden Jahres, hier sind sie allerdings ziemlich hinterher, d.h. die Gefahr, geschätzt zu werden, ist größer. Meine Erfahrung ist, dass es nicht so viel ausmacht, wenn man etwas später dran ist, du kannst die Erklärung in den 3 Folgejahren noch abgeben bei einem Angestelltenverhältnis (bei dem die Steuer ja bereits monatlich abgeführt wurde). Anell
wir haben unsere steuererklärung von 2007 und 2008 zusammen abgegeben, zum anfang es jahres, hat alles geklappt!