gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie lange hat man nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Leihwagen?

gefragt von blaubart am 13.11.2008 um 17:52 Uhr

Mein Auto hat nach einem Unfall Totalschaden, jetzt muss ich mich um ein neues kümmern. Wie lange habe ich in der Zwischenzeit Anspruch auf einen Leihwagen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34006)
Auto (22200)
Unfall (1171)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


regideur
beantwortet von regideur am 13. November 2008 17:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt darauf an wie schnell ein vergleichbares Auto zu kaufen ist.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 13. November 2008 17:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach einem unverschuldeten Unfall habe ich vom ADAC kostenlos einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur bekommen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 13. November 2008 18:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange wie es dauert den neuen Wagen zu bestellen. Und zwischen Bestellung und Lieferung kriegst Du üblicherweise einen Leihwagen vom Autohaus gestellt.


anonym
beantwortet von TimRobot am 13. November 2008 17:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Seit wann hat man denn überhaupt Anspruch auf einen Leihwagen???

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 13. November 2008 17:53

schon länger,als du denkst,

Kommentar von TanteBertha am 13. November 2008 17:54

Anspruch auf einen Leihwagen hat man, wenn man z.B. auf ein Auto angewiesen ist um zur Arbeit zu kommen.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 13. November 2008 17:54

Mindestens schon 20 Jahre!

Kommentar von andreaelke am 13. November 2008 17:54

wenn du af ein auto angewiesen bist muß die versicherung des unfallverursachers einen leihwagen bezahlen

Kommentar von TanteBertha am 13. November 2008 17:57

Genau so ist es.

Kommentar von TimRobot am 13. November 2008 18:19

Hat man auch Anspruch auf ein Leihfahrrad???


HapsHaps
beantwortet von HapsHaps am 13. November 2008 17:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bis dein auto wieder fahrbar ist?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 13. November 2008 17:54

Das wird nie wieder fahren!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. November 2008 17:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Wiederbeschaffungsdauer steht im Gutachten.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. November 2008 17:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das musst du mit der Versicherung des Schadensverursachers absprechen...in dem Falle würde ich aber über Verkehrs-RS gleich einen Anwalt zur Durchsetzung aller Ansprüche einschalten


anonym
beantwortet von TanteBertha am 13. November 2008 17:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber es sind 14 Tage. Es sei denn man kann nachweisen, dass in der vorgesehenen Zeit kein entsprechendes Auto zu bekommen ist. Wenn das Auto repariert werden kann, richtet sich die Zeit, für die man einen Leihwagen nehmen kann, auch danach, wie lange die Reparatur dauert.

Kommentar von TanteBertha am 13. November 2008 17:59

Sorry, ich bin wohl auf der Taste hängengeblieben, wollte nicht 4x antworten. (Ich mache mich ganz klein und versteck mich schnell)


anonym
beantwortet von TanteBertha am 13. November 2008 17:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber es sind 14 Tage. Es sei denn man kann nachweisen, dass in der vorgesehenen Zeit kein entsprechendes Auto zu bekommen ist. Wenn das Auto repariert werden kann, richtet sich die Zeit, für die man einen Leihwagen nehmen kann, auch danach, wie lange die Reparatur dauert.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 13. November 2008 17:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber es sind 14 Tage. Es sei denn man kann nachweisen, dass in der vorgesehenen Zeit kein entsprechendes Auto zu bekommen ist. Wenn das Auto repariert werden kann, richtet sich die Zeit, für die man einen Leihwagen nehmen kann, auch danach, wie lange die Reparatur dauert.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 13. November 2008 17:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber es sind 14 Tage. Es sei denn man kann nachweisen, dass in der vorgesehenen Zeit kein entsprechendes Auto zu bekommen ist. Wenn das Auto repariert werden kann, richtet sich die Zeit, für die man einen Leihwagen nehmen kann, auch danach, wie lange die Reparatur dauert.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.