Würde gerne bei der Bewerbung für eine andere Stelle ein Arbeitszeugnis einer früheren Tätigkeit miteinbeziehen. Ich arbeite allerdings bereits seit 1 1/2 Jahren nicht mehr dort. Habe ich noch einen Anspruch darauf?

sechs Monate nach Ausscheiden
Aber versuch es doch, meistens werden auch noch später Zeugnisse ausgestellt.

Kann mein Anspruch auf Erteilung bzw. Berichtigung des Zeugnisses untergehen?
Eine besondere Verjährungsregelung für den Anspruch auf Zeugniserteilung besteht nicht. Gem. § 195 BGB (allg. Verjährungsfrist für Ansprüche) verjährt der Zeugnisanspruch erst 30 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Trotzdem kann der Anspruch auf Erteilung oder Korrektur des Zeugnisses untergehen, wenn Sie eine anwendbare Ausschlussfrist (aus Arbeits- oder Tarifvertrag) versäumen. Des weiteren kann Ihr Anspruch auf Korrektur oder Ausstellung auch verwirken (= Verlust des Anspruchs, wenn er über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wird), wenn Sie zu lange warten bis Sie Ihren Anspruch auf Erteilung oder Korrektur eines Zeugnisses geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht hat einen Zeitraum von 10 Monaten in einem Fall ausreichen lassen (in einem anderen Fall 2 Jahre), in dem der Arbeitnehmer nichts unternahm, um seinen Anspruch auf Erteilung eines vollständigen Zeugnisses weiterzuverfolgen.
bitmap am 27. März 2008 00:31 ''§ 195 BGB (allg. Verjährungsfrist für Ansprüche) verjährt der Zeugnisanspruch erst 30 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses''
Der Beitrag scheint schon älter zu sein. Siehe http://tinyurl.com/29qtxt geändert 2002 (oder sogar schon 2001?) durch Schuldrechtsreform
Das reicht noch dicke. Im Regelfall hast du 3 Jahre Anspruch darauf, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Ausnahmen sind z.B. Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, bei denen der Zeitraum des Anspruchs weitaus kürzer ist.
bitmap am 27. März 2008 00:42 ''Im Regelfall hast du 3 Jahre Anspruch darauf, ein Arbeitszeugnis zu erhalten.''
http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/zeugnisanspruch.html
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