Der Arbeitgeber hat angedeutet mehrere Beschäftigte zu entlassen. Der Betroffene denkt auch dabei zu sein. Rechnet man den Anspruch auf ALG nach dem letzen ALG Bezug oder in der Rahmenfrist? Ich kann dort nicht helfen!
Folgende Fakten: 58,5 Jahre alt, in den letzten 60 Monaten chronologisch (Rahmenfrist): 4 Monate in Arbeit 17 Monate krank 18 Monate arbeitslos 15 Monate in Arbeit 6 Monate krank
DieFrage zur Berechnung des Anspruchs: 1. Grundlage sind 43 Monate? Oder 2. Grundlage sind 21 Monate?
Danke für die Hilfe.
Dieletzten 21 Monate zählen nur,davor ja bezug von Arbeitslosengeld.
anspruch auf alg1 12 monate. der gesetzgeber hat nun aber auch die regelung "wer länger einzahlt soll auch länger beziehen, jedoch max.24 monate." nochwas: bei diesen krankenstand immernoch in beschäftigung???!
Ja.
Warum gehst du nicht gleich zur ARGE oder zum Jobcenter. Glaubst du ernsthaft, dass du hier eine verbindliche Antwort bekommst. Das ist kein Frageverbot für "hier".
PeterTheodor am 17. Mai 2009 10:26 Was soll er da, dass JobCenter ist für Hart 4 Empfänger zuständig. In seinem Fall ist das Arbeitsamt zuständig. Er kann auch hier mit einer guten Antwort rechnen, gib hier genug Leute die Ahnung haben in den Bereichen.
Vielleicht hat jemand nen ähnlichen Fall und ist jetzt arbeitslos.
Vielleicht hat jemand nen ähnlichen Fall und ist jetzt arbeitslos.

Ich glaube bei der Länge ist auch massgebend, wie lange Du insgesamt schon arbeitest - auch das Alter wird bestimmt mit einbezogen. Die letzten 12 Monate - also der durchschnittliche Verdienst zählen für die Berechnung - daran wird sich wohl seit Hartz IV auch nichts verändert haben. Aber wie bereits von jemandem gesagt: Das AA gibt Dir da sicherere Auskünfte - rufe doch mal dort an und erkundige Dich vorsichtshalber. Ist ja noch nicht gesagt, dass Du arbeitslos wirst. Ganz viel Glück!
Warum dann die Rahmenfrist von 5 Jahren?
Rahmenfrist 5 Jahre vor der letzten Arbeitslosigkeit. 21Monate Arbeitszeit unklusive Krankheit und 18 Monate Bezug von Arbeitslosengeld.Also greifen nur die letzten 21 Monate.
20 Monate zählen nur,ergibt 10 Monate Arbeitslosengeld 1.