Hallo, ich habe mir letztens etwas bestellt und bis jetzt (es ist schon ein halbes jahr her) wurde mir für dieses Produkt kein Geld abgebucht. Meine Frage: Wie lange hat/hatte der Versandhandel das Recht, mein Konto zu belasten oder gibt es diesbezüglich keine Frist? Bin ich vielleicht sogar etwa in der Pflicht, sie darauf hinzuweisen? Falls es sich um ein Bankirrtum handelt: Wie lange oder hat die Bank überhaupt das Recht, mein Konto nach der Feststellung ihres Irrtums zu belasten?
ist natürlich schön, dass ich nichts bezahlen musste, aber wie sieht das rechtlich aus...? gibt es vielleicht sogar noch abstufungen nach beträgen?
Vielen Dank :)

Drei Jahre beträgt die Verjährungsfrist. So lange gilt auch der Bankeinzug.
Bis zur Verfährungsfrist...und die beträgt ein paar Jahre.
"Der Mensch ist von Natur aus ehrlich."
Peter Vollidiot, 1982 bei einem Anglertreffen

bis zur Verjährungsfrist (7 jahre) gewinnst einen Zinsvorteil
Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf Bezahlung erst nach Eintreten der Verjährung (3 Jahre); jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Mitverschulden vorliegt (z.B. falsche Bankkontodaten etc.). Andererseits kann auch der Lieferant pleite sein, sodass die Eintreibung der Schulden durch z.B. den Insolvenzverwalter vorgenommen werden muss.
Für Ansprüche vertraglicher Natur, für die keine Sonderregelungen bestehen, gilt die Regelverjährungsfrist. Die beträgt seit der Schuldrechtsreform 2002 3 Jahre zum Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat). Wenn Du also z.B. im Oktober 2008 etwas bestellt hast, kann der Versender noch bis 31.12.2011 das Geld einziehen.
Was Du mit Bankirrtum meinst, kann ich nicht ganz verstehen.