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Wie lange hat ein Unfallgeschädigter Zeit, sein Forderungen nach einen Autounfall geltend zu machen?

gefragt von Rina85Rina85 am 17.05.2009 um 17:16 Uhr

Hallo zusammen,

ich hatte letztes Jahr im Dezember einen kleinen Auffahrunfall, wobei ich der Unfallverursacher war. Habe dann den Unfall direkt meiner Versicherung gemeldet und warte seitdem auf eine Antwort..Im März habe ich dann bei meiner Versicherung angerufen und nachgefragt, ob der Unfallgeschädigte sich schon gemeldet habe (bzgl. des Kostenvoranschlags)..Dies war noch nicht der Fall gewesen. Meine Frage lautet nun, wie lange hat der Geschädigte Zeit seinen Schadensersatz einzufordern? Gibt es dafür eine Frist???

würd mich freuen, wenn jemand davon ahnung hat und mir antwortet;)

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anonym
beantwortet von mig112 am 17. Mai 2009 17:26
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Hilfreichste Antwort

Völlig richtig, dass du nachfragst. Denn was du nicht geschrieben hast: Du wurdest aufgrund des Schadens bereits per 1.1.09 hochgestuft! Also ist es in deinem Interesse, ob der Schaden ohne, bzw. mit geringer Zahlung geschlossen wird. Nein, Fristen zur Geltendmachung von Schäden gibt es nicht! Wir haben schon Mitte Mai, frag nochmal beim Versicherer an.

Kommentar von Simple_avatar3smallRina85 am 17. Mai 2009 17:42

Nochmal zur Hochstufung: Bei mir haben sich "nur" die Jahre verändert von 25 auf 23, der Betrag bzw. die Prozente ist/sind gleich geblieben, daher muss ich keinen erhöhten versicherungsbeitrag zahlen..aber falls der typ sich wirklich nicht mehr melden sollte, will ich auf jeden fall die 25 jahre wieder zurückhaben;) ich werd dann mal die woche da anrufen... danke, fur eure antworten!

Kommentar von mig112 am 17. Mai 2009 17:49

OK, dann hast du jetzt deinen "Freischuß" bei mehr als 25 schadenfreien Jahren verloren - das ändert nichts an der Vorgehensweise!


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carlos3
beantwortet von carlos3 am 17. Mai 2009 17:21
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... normalerweise bekommt er von Diner Kfz-Versicherung einen "Fragebogen für Anspruchsteller" zugesandt. Wenn er diesen nicht mit entsprechenden Belegen zurückschickt, bekommt er kein Geld.

Wichtig ist nur - Du hast den Schaden gemeldet.

Weiß der Geschädigte wer Du bist? Nicht dass er zur Polizei geht und Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht erstattet!

Das wird dann richtig teuer!

Kommentar von Simple_avatar3smallRina85 am 17. Mai 2009 17:29

Ja, wir haben beide unsere Namen und Adressen usw.untereinander ausgetauscht..hatte auch ne freundin (beifahrerin) als zeugin, die hat das alles mitbekommen..er hat auch fotos von meinem auto und ich von seinem..

Kommentar von 9b1468faaf9ff13ed71a96dacb8ff41dsmallcarlos3 am 17. Mai 2009 17:52

... dann ganz entspannt zurücklehnen!!


Silvio1972
beantwortet von Silvio1972 am 5. September 2009 08:34
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SOFORT


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 17. Mai 2009 17:23
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Ich würde mir Erfahrungswerte für die Höhe des Schadens aus dem Internet zusammensuchen, einen ausreichenden Betrag auf einem gesonderten Sparkonto deponieren und die Sache bis zum Ende der Verjährungsfrist vergessen.

Kommentar von mig112 am 17. Mai 2009 17:28

Stimmt, sind ja nur noch knapp 2,5 Jahre bis die Sache verjährt ist....

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 17. Mai 2009 17:30

Das mit der Hochstufung hatte ich nicht gesehen.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 17. Mai 2009 17:19
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einfach abwarten. Und auf keine Fall nachhaken. Da geb ich meinem Vorredner Recht

Kommentar von mig112 am 17. Mai 2009 17:27

Das ist aber Unfug!


CarolaM
beantwortet von CarolaM am 17. Mai 2009 17:17
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Da rufst du noch an??? Sei doch froh, wenn der Geschädigte es scheinbar nicht für erstrebenswert hält, den Schaden regulieren zu lassen! Wecke bloß keine schlafenden Hunde!

Kommentar von Simple_avatar3smallRina85 am 17. Mai 2009 17:22

Die Sache ist aber die, dass die Versicherung mich Anfang des Jahres bei den Prozenten schon hochgestuft hat...man bekommt ja jedes jahr einen neuen bescheid, ob etwas teurer geworden ist oder nicht..und da stand halt meine "neue" schadenfreiheitsklasse...und das will ich nicht weiter beibehalten, falls der sich nicht meldet;)


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