Wie lange hat ein Arbeitgeber Zeit, den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse abzumelden?

8 Antworten

Im eigenen Interesse sollte der alte AG die Abmeldung nach spätestens 14 Tagen erledigt haben. Er kann sich ljedoch bis zu 6 Wochen zeit lassen.

Denn die gesetzl. KK fordert sonst, wenn zur Fälligkeit keine Beiträge eingehen,  über eine Lohnschätzung, spätestens drei Tage nach Fälligkeit der Beiträge, die Beiträge vom AG an.

Um das wieder richtig zustellen ist einiges an Verwaltungsaufwand nötig.

Zum anderen musst du deinem neuen AG deine KK und Versicherungsnummer, am besten mit einer MItgliedsbescheinigung deiner KK -- dort stehen dann alle erforderlichen Daten für den  AG, beim neuen AG abgeben, damit dieser dich Zeitnah bei deiner KK mit der Arbeitgebermeldung, anmelden kann.

Hier einmal ein Link wie das mit den An/Abmeldungen läuft:

http://www.securvita.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/krankenkasse/AG_Meldung_A004.pdf


normalerweise 4-6 Wochen --- ABER:

die Meldungen zur Sozialversicherung sind an die Entgeltabrechnung gekoppelt. d.h. erst wenn die durch ist erfolgt eine Meldung.

die Meldung geht aber nicht direkt an die Krankenkasse, sondern erstmal an eine Art Zwischenstelle und werden von dort dann erst an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.

es kann also gut sein, dass die Abmeldung erst Ende September oder Anfang Oktober eingespielt wird.

Ich nehme an, dass du auch wieder bei derselben KK angemeldet wirst. Dein AG soll dich einfach anmelden, die merken dann schon, dass du einen neuen AG hast und werden den alten AG kontaktieren.

Nein, sie werden den alten AG nicht kontaktieren, sondern warten auf die Abmeldung.

Es bedarf einer Abmeldung durch den alten Arbeitgeber.

Meldet der den AN nicht ab und der neue AG meldet ihn an, so sind bei der KK  -2 Arbeitgeber eingespeichert und das gibt ein großes durcheinander.

Siehe auch meinen Beitrag und den zugehörigen Link.

Meines Wissen braucht der Alte Arbeitgeber nur abzumelden, wenn eine neue Beschäftigung ihm unbekannt ist. Dann muss das nach 6 Wochen gemacht werden. Außerdem sollte auch der Versicherte tätig werden und zumindestens den Wechsel der Arbeitstelle bekannt geben. Diese Mitwirkungspflicht hat er auch.

Wenn Sie aber in einem neuen Beschäftigungsverhältnis sind und bei der kasse geblieben sind, bedarf es keiner Abmeldung.  Der neue Arbeitgeber muss unverzüglich anmelden. Dadurch entfällt das die Anzeige des Arbeitgeberwechsels.


Es bedarf einer Abmeldung durch den alten Arbeitgeber.

Meldet der den AN nicht ab und der neue AG meldet ihn an, so sind bei der KK  - 2 Arbeitgeber eingespeichert und das gibt ein großes durcheinander.

Siehe auch meinen Beitrag und den zugehörigen Link.

@Griesuh

Nein. Es besteht ein interner Systemabgleich

Der  Arbeitgeber meldet nur dein Ausscheiden aus dem Unternehmen. Wie sollte er DEINEN Vertrag abmelden können?

Dein neuer Arbeitgeber benötigt nur deine Versicherungsnummer um dich dann dort wieder als Beitragszahler anzumelden