Wie ist das gesetzlich geregelt, wenn z.B. ein 12 jähriger mit dem Fahrrad ein Auto zerkratzt und die Haftpflicht nicht zahlen will weil man angeblich die Aufsichtspflicht verletzt habe? Man kann doch einem 12 jährigen nicht mehr dauernd hinterher rennen. Wo gibt es klare Altersregelungen?

http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3636&key=standarddocument37783080 das hilft dir villt weiter :) lg

Eltern haften gar nicht für ihre Kinder. Nur, weil das auf den Bauschildern steht, muss es noch nicht stimmen.
Die Argumentation der Versicherung ist auf jeden Fall falsch. Aber man kann es ja mal versuchen ...
Klare Regeln gibt es nicht. Wenn man dem Kind zutrauen kann alleine Fahrrad zu fahtren ist das keine verletzung der aufsichtspflicht. Das dürfte bei einem 12 Jährigen der Fall sein. Und Eltern haften grundsätzlich nicht für die Kinder, ausser sie verletzen die Aufsichtspflicht und auch dann nur unter bestimmten umständen.
Es ist wirklich so, dass jeder nur für eigene Pflichtverletzungen haftet. Somit haften Eltern nur dann, wenn sie selbst ihre Aufsichtspflichten gegenüber den Kindern verletzt haben, wobei der Nachweis schwierig sein dürfte. Bei einem 12-Jährigen dürfte es hinsichtlich des Fahrradfahrens keine Aufsichtspflichten mehr geben. Aber gerade dann, wenn wirklich Aufsichtspflichten verletzt worden wären, müssten die Haftpflichtversicherungen zahlen, weil die Haftung in der Regel schuldhaftes Verhalten voraussetzt. Nur bei sehr wenigen Versicherungen gibt es eine objektive, von Schuld unabhängige Haftung der Versicherungen. Sollte ein 12-Jähriger allerdings absichtlich einem Dritten Schaden zufügen, haftet er selbst, wenn er das Unrecht seiner Tat einsehen konnte und altersgerecht entwickelt war. Dann geht er mit Schulden ins Berufsleben; die Eltern müssen den Schaden nicht regulieren, wenn sie ihn nicht gerade dazu angestiftet haben.
In der Familienhaftpflichtversicherung sind die Kinder mitversichert. Also Vertrag überprüfen. Kinder sind grundsätzlich ab 7 Jahren deliktfähig, können also ab 7 Jahren für Schäden haftbar gemacht werden. Einzige Ausnahme: der Strassenverkehr. Hier haften Kinder erst ab 10 Jahren. Grundsätzlich gilt bei Haftungsfragen: Es haftet nur, wer schuldhaft handelt. Wenn keine Aufsichtspflicht verletzt wurde, liegt von der Elternseite keine Haftung vor. Wenn Aufsichtspflicht verletzt wurde, liegt ein Haftungsgrund vor. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung bezahlen muss. Als einfache Faustregel: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen gilt: Muss der Versicherungsnehmer gesetzlich haften, bezahlt die Haftpflichtversicherung. Besteht keine Verpflichtung zu haften, muss weder der VN, noch die Versicherung leisten.