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Wie lange habe ich Zeit, um eine Versicherung zu kündigen - die ihren Beitrag erhöht hat?

gefragt von Grace am 23.06.2007 um 14:10 Uhr

Eine meiner Versicherungen hat den Beitrag erhöht und ich würde gerne wissen - wie lange ich nun Zeit habe zu kündigen - wie die Fristen sind (kann ich leider nicht auf der Beitragserhöhung finden).


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Kabark
beantwortet von Kabark am 23. Juni 2007 14:39
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Innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung mit Wirkung zum Datum der Erhöhung.

Vertragsabschluss 01.01.1991 - 28.07.1994: Wie oben. Vorausgesetzt, der Beitrag steigt um mehr als 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent zum Erstbeitrag.

Bei Verträgen, die vor dem 01.01.1991 geschlossen wurden, wird's recht diffizil in Hinsicht der Höhe der Anpassungen sowie der Sparten.


anonym
beantwortet von vincent am 23. Juni 2007 14:20
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Das steht in den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen).


anonym
beantwortet von paulina am 23. Juni 2007 14:35
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Wir hatten diesen Fall vor ganz kurzer Zeit und es wurde uns gesagt - die Kündigungsfrist von 4 Wochen wäre gesetzlich geregelt. Also: erhöht das Unternehmen seine Beiträge, kann der Kunde auch während der laufzeit kündigen, wenn sich nicht gleichzeitig der Schutz verbessert hat. Nach Ankündigung hat der Versicherungsnehmer vier Wochen Zeit, seinen Vertrag zu lösen und so haben wir es auch gehalten - alles ohne Probleme. LG Paulina


teasyms
beantwortet von teasyms am 24. Juni 2007 10:42
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Hallo, wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt muss der Versicherer auch darauf hinweisen das in einen Zeitraum ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht. 4 Wochen. Also bitte die Post vom Versicherer bitte genau lesen und nicht einfach wegheften.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. Juni 2007 14:24
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Alle erforderlichen <<informationen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Police. Ansonsten gibt es unterschiedliche gesetzlichen Bestimmungen bei verschiedenen Versicherungsprodukten.


anonym
beantwortet von Rolfe am 24. Juni 2007 23:10
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Wichtig wäre zu wissen, um welche Versicherung es sich handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung kann man nur zu bestimmten Stichtagen (meist 30.11.) wechseln.


anonym
beantwortet von acardipane2017 am 23. Juni 2007 14:30
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Oft 1. Monat. Rechtschutz z.B. Dürfte man Gegenfragen stellen würde ich schon gerne wissen um welche Sparte es sich handelt... Aber das darf man ja net ;-)


anonym
beantwortet von dumitru am 23. Juni 2007 15:04
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Innerhalb von 14 Tagen ab erhalt der Mitteilung


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