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Wie lange habe ich Zeit oder was kann ich tun?

gefragt von kiko18kiko18 am 23.12.2008 um 19:34 Uhr

Ich habe heute eine fristlose Kündigung bekommen! Wie lange habe ich denn Zeit um mir eine neue Wohnung zu suchen? Da steht das ich bis zum 05.01.2009 die Anwaltskosten zu bezahlen habe. Was muss ich nun machen?

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Recht x 35.333 Wohnung x 4.649 Kündigung x 2.774

atbunny
beantwortet von atbunny am 23. Dezember 2008 19:37
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keine ahnung,was du angestellt hast :o/ sitz nicht hier rum,guck am besten sofort nach anzeigen...und wenn es online ist. jede regionale zeitung hat auch eine website oder machmal ist auch was bei meinestadt.de dabei.Viel Glück!

Kommentar von Simple_avatar2smallkiko18 am 23. Dezember 2008 19:39

danke


AtomRising
beantwortet von AtomRising am 23. Dezember 2008 19:36
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fristlos sagt schon alles ich würde mir sofort ne neue Wohnung suchen. Aber ich finde es unter aller Sau dir sowas vor Weihnachten zu sagen. Ich wünsch dr viel glück

Kommentar von Simple_avatar2smallkiko18 am 23. Dezember 2008 19:39

danke. hab da einen unangenehmen nachbarn


anonym
beantwortet von amiria71 am 23. Dezember 2008 19:36
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normalerweise muss eine Räumungsfrist in der Kündigung stehen. Im Prinzip passiert aber erstmal nix, außer, dass immer weitere Kosten entstehen. bevor man dich wirklich rausschmeißen kann, muss der Vermieter klagen. Ob ich es darauf ankommen lassen würde, hängt davon ab, ob es einen Kündiungsgrund gab. Ist der Vermieter im Recht, solltest Du Dir zur Vermeidung weiteren Ärgers, möglichst gestern eine neue Wohnung suchen...


maxist
beantwortet von maxist am 23. Dezember 2008 19:35
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bei einer fristlosen kündigung musst du dir ja irgendwas geleistet haben! miete nicht gezahlt, randaliert etc.

Kommentar von Simple_avatar2smallkiko18 am 23. Dezember 2008 19:37

Ja ich hatte einen Hund den ich bis zum 08.12.2008 weg geben sollte, und den ich am 03.12.2008 verkauft habe und die angeblich keine Ahnung davon hatten, obwohl ich denen eine Kopie des Verkauftvertrages zugeschickt habe

Kommentar von amiria71 am 23. Dezember 2008 19:40

wenn das alles ist - ab zum mieterbund und sonst nix tun....

Kommentar von amiria71 am 23. Dezember 2008 19:37

eigentlich ja - aber das beantwortet die Frage ja nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallkiko18 am 23. Dezember 2008 19:38

der hund hat gebellt...

Kommentar von D75f9995e40a640101d070cfe5544defsmallmaxist am 23. Dezember 2008 19:38

stimmt, wenn du in der wohnung bleiben möchtest, geh zum mieterbund oder nehm dir nen anwalt.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 23. Dezember 2008 19:39

Wenn das so ist, kiko18, solltest Du schnellsmöglich Widerspruch einlegen. Du hast gute Chancen

Kommentar von 93a80bd71d813d9f0df423aa95825658smallatbunny am 23. Dezember 2008 19:39

klingt ja nen bisschen zu harmlos für eine fristlose kündigung :oS

Kommentar von amiria71 am 23. Dezember 2008 19:44

kommt drauf an, wie oft und lange der hund gebellt hat. und davon abgesehen, versuchen es manche vermieter auch einfach mal.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 23. Dezember 2008 19:53

Ich lach' mich tot. ich lasse manchmal den Hund vie Media-Player bellen, nur damit meine geschwätzige Nachbarin das der Vermieterin petzt.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 23. Dezember 2008 19:35
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Sieh zu, dass Du eine neue Wohnung findest! Es ist eine Räumungklage anhängig. Es kann eine Weile dauern, bis Du zwangsgeräumt wirst. Und alle Kosten lasten natürlich auf Dir. Also sieh zu, dass Du Land gewinnst.

Kommentar von amiria71 am 23. Dezember 2008 19:37

wo steht denn, dass eine Räumungsklage anhängig ist???

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 23. Dezember 2008 19:38

Auf eine fristlose Kündigung folgt aber verdammt schnell die Räumungsklage. Sei sicher, dass die bereits eingereicht ist.

Kommentar von amiria71 am 23. Dezember 2008 19:40

ähm, da steht "habe die kündigung erhalten". nicht, dass das schon einige tage her sein soll.

Kommentar von hannastgt am 23. Dezember 2008 19:41

Kein Auszug von heute auf morgen

Mit der fristlosen Kündigung ist das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet – daher der Begriff „fristlos“. Da es jedoch nicht möglich ist, über Nacht eine neue Wohnung zu finden, sollte im Kündigungsanschreiben des Vermieters eine angemessene Räumungsfrist (10-14 Tage) eingeräumt werden. Zieht der Mieter nach Ablauf der Frist nicht aus, so kann der Vermieter auf Räumung klagen. Wird der Mieter zur Räumung verurteilt, kann das Gericht erneut eine weitere Räumungsfrist festlegen. Mit dieser Räumungsfrist durch das Gericht soll Obdachlosigkeit verhindert werden. Insgesamt darf die richterliche Räumungsfrist aber nicht länger als ein Jahr betragen. Während der Zeit bis zum Auszug muss der Mieter natürlich die bislang vereinbarte Miete weiterzahlen.

Quelle: http://www.ivd-bundesverband.net/ausgabe.php?CMS_c=artikel&Nr=51

da steht auch noch mehr zur fristlosen Kündigung.


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 29. Mai 2009 21:28
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Also ich entnehme den Antworten, dass es sich um die fristlose Kündigung Deiner wohnung handelt. Bis es soweit kommt, ist viel geschehen Hund hin oder her. Wenn Du den Media-Player laufen lässt mit Hundegebell, tutst du ja Alles um den Hausfrieden zu stören. Dich wollte ich auch nicht als Mieter. Such Dir eine neue Wohnung und halte Dich diesmal an die Hausregeln. LG


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 23. Dezember 2008 19:43
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Bei Mietrückständen finde ich die Frage unverschämt ! Ich könnte Dir sagen wie du bis nächtes Jahr Weihnachten noch da wohnen könntest , aber ich tue es nicht ! Zieh aus und lass den Vermieter in ruhe !

Kommentar von hannastgt am 23. Dezember 2008 19:48

Sie schreibt doch das es um ihren Hund ging, also keine Mietrückstände :-)

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 23. Dezember 2008 19:54

Kann von einem Hund nichts lesen, wäre auch kein Kündigungsgrund für eine außerordentliche Kündigung !

Kommentar von amiria71 am 23. Dezember 2008 19:57

Steht in einem KOmmentar. Und manche Vermieter kündigen erstmal um zu sehen, obs klappt, einfach weil der Mieter ihnen aus irgendwelchen gründen nicht genehmt ist. Ständiges Hundegebelle, das alle Nachbarn stört, u.U. auch noch nachts etc. kann, wenn gut dokumentiert, durchaus ein Kündigungsgrund sein. nach Abmahnung, die hier ja gegeben ist.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 24. Dezember 2008 08:24

Wenn das Spielchen schon länger läuft ,was wundert sie sich jetzt ! Ein Hund kann durchaus zu grossem Ärgernis führen !


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 23. Dezember 2008 19:36
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Aus der Wohnung ausziehen, sie ordentlich verlassen und den Anwalt bezahlen. MfG


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