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wie lange habe ich zeit ein erbe annehmen oder ablehnen zu können?

gefragt von wolfmarc am 24.07.2009 um 15:42 Uhr
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Starship
beantwortet von Starship am 24. Juli 2009 15:43
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6 Wochen.

Kommentar von chicaBlue am 24. Juli 2009 15:43

Rischtisch^^

Kommentar von coroner am 24. Juli 2009 15:45

und zwar ab bekanntwerden dieses zustandes.

Kommentar von FreeEagle am 24. Juli 2009 15:45

Dem ist nichts hinzuzufügen... außer vielleicht der Zusatz "ab Bekanntwerden".


marlylie
beantwortet von marlylie am 24. Juli 2009 15:44
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ab dem moment, wo du den erbschein hast, um das erbe zu prüfen hast du 6 wochen zeit, das erbe abzulehnen, wenn nur schulden auf dich zukommen, oder aber anzunehmen, wenn etwas gutes für dich dabei herauskommt. lg


checkerbunny20
beantwortet von checkerbunny20 am 24. Juli 2009 15:44
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Bei mir waren es auch 6 Wochen ab dem Tag an dem du offiziel darüber informiert wurdest


anonym
beantwortet von murkeltimo am 24. Juli 2009 15:47
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6 Wochen und wenn Du Dich nicht in dieser Zeit gemeldet hast, hast Du abgelehnt.

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 24. Juli 2009 15:53

das ist nicht ganz richtig: wenn du als erbe nach dem ableben der vererbenden nicht sofort ausfindig gemacht werden konntest, also noch gar nichts wissen konntest, dass du was erbst, so beginnt die frist eben erst dann, wenn du von dem erbe in kenntnis gesetzt wurdest - und den erbschein hast. falls du nicht ausfindig gemacht werden konntest innerhalb eines bestimmten zeitraumes, kann das erbe an dir vorbei- "rauschen". das ist ähnlich wie mit den fristen, wenn es darum geht, dass jemand, der verschollen ist, als verstorben erklärt werden kann...

Kommentar von murkeltimo am 24. Juli 2009 18:01

Klar, wollte eigentlich ausdrücken: und wenn Du in dieser Zeit das Erbe nicht angenommen hast, hast Du abgelehnt. LG murkeltimo


anonym
beantwortet von RhyzzmNBluezz am 24. Juli 2009 15:44
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Ja, 6 Wochen.


SquadStein
beantwortet von SquadStein am 27. Juli 2009 09:11
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6 Wochen, in bestimmten Konstellationen 6 Monate, bei Annahme der Erbschaft keine Ausschlagung mehr möglich.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 24. Juli 2009 16:40
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Sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erfalles.

Kommentar von wolfmarc am 24. Juli 2009 16:43

meinst du den zeitpunkt des todes?

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 24. Juli 2009 16:48

Nein, bekannt werden des Erbfalles. Mein Ex-Mann war gestorben. Meine Tochter hat aber erst drei Wochen später davon erfahren, weil sie keinen Kontakt hatten. Ab dem Tag, als sie es erfahren hatte, hatte sie Zeit, das Erbe abzulehnen oder anzunehmen.


Chris60
beantwortet von Chris60 am 24. Juli 2009 15:44
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Will man die Erbschaft nicht, muß man sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen. Die 6-wöchige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Erbe vom Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt hat. Das in aller Regel immer der Zeitpunkt, ab dem der Erbe weiß, dass er Erbe geworden ist.


kingderkings
beantwortet von kingderkings am 24. Juli 2009 15:47
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so etwa 1 monat


eddali
beantwortet von eddali am 24. Juli 2009 15:43
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das muß dir der Anwalt sagen können, der die testamentseröffnung macht


belmondo
beantwortet von belmondo am 24. Juli 2009 15:43
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vier Wochen


TomSelleck
beantwortet von TomSelleck am 24. Juli 2009 15:43
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