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Wie lange habe ich Anspruch auf Nebenkostenabrechnung Rückzahlung?

gefragt von onebotonebot am 09.06.2009 um 17:10 Uhr

Anfang des Jahres habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2007 erhalten (habe 4 Monate in der Wohnung gewohnt) und sollte ca. 20 Euro Nachzahlen. Nun stellte sich aber raus, dass für meine Wohnung fälschlicherweise ein Kabel-TV Anschluss berechnet wurde, der nicht vorhanden ist. Druch diesen Fehler müsste nicht ich 20 Euro bezahlen, sondern ca. 15 Euro vom Vermieter erstattet bekommen. Er will sich nun um die Sache mit dem Anschluss kümmern und wieder bei mir melden.

Meine Frage: wie lange habe ich Anspruch auf die Rückzahlung? Muss ich meinem Vermieter eine Frist setzen?


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anonym
beantwortet von peuteneuer am 10. Juni 2009 08:40
1x
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In dem geschilderten Fall liegt ja bereits eine (falsche) Abrechnung vor und durch die offenbar unstreitige Korrektur ergibt sich für Dich ein Guthaben. Dieses Guthaben ist vom Vermieter UNVERZÜGLICH an Dich auszuzahlen. Ich würde also dem Vermieter einen höflichen Brief mit Deinen Kontoangaben übersenden, in dem auch eine klare Frist (Datumsangabe) enthalten wäre. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb der Frist, so würde ich (gegen Einschreiben) eine Nachfrist setzen und dann, sollte sich auch nichts tun, zum Anwalt gehen. Letzteres wird aber vermutl. nicht nötig sein, denn für den Vermieter sind 15,-- Euro auch nicht wirklich einen Rechtsstreit wert.


giftmischerinxx
beantwortet von giftmischerinxx am 9. Juni 2009 17:13
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naja an den 35 € wirst nicht sterben :-) wirst dann schon bekommen


Bine90
beantwortet von Bine90 am 9. Juni 2009 17:13
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Frag am besten beim Mieterbund mal nach.


vincero
beantwortet von vincero am 1. Juli 2009 23:22
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gut das es ein guthaben ist und der vermieter scheinbar nicht sehr wissend ist. die abrechnung 2007 ist zu spät (31.12.2008 war der letzte termin ) vorgelegt worden, kein anspruch mehr. wenn es eine nachzahlung wäre müsste nix bezahlt werden.


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