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Wie lange gilt ein Bauplan nach der Genehmigung?

gefragt von sunnie am 06.09.2009 um 19:50 Uhr

Wir haben einen Anbau einerseits, und einen Balkon auf der anderen Seite des Hauses geplant, und auch vom Landratsamt genehmigt bekommen! Der Anbau ist fertig, nur der Balkon noch nicht! Diesen wollen wir aus finanziellen Gründen erst in 1- 2 Jahren hinmachen lassen. Wie lange ist nun der genehmigte Plan gültig, bevor ich den Balkon erneut genehmigen lassen muss? Danke


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anvi1007
beantwortet von anvi1007 am 6. September 2009 19:56
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anonym
beantwortet von chicaBlue am 6. September 2009 19:55
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Wenn es nicht draufsteht, und dir hier keiner helfen kann, würde ich morgen beim Bauamt anrufen


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 6. September 2009 21:51
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Baubeginn für einen genehmigten Bauplann ist spätestens 2 Jahre.
Aber wohlgemerkt; Baubeginn, d.h. Du machst dann am letzten Tag der 2-Jahresfrist irgendetwas was zum Balkon gehört. Was weiß ich, Bretter an die Wand nageln. Beim Neubau sagt man immer Spaten in die Erde stecken und umwerfen, dann hat man angefangen die Baugrube auszuheben.
Dann hast Du 5 Jahre Zeit um den Bau zu beenden, sonst muss neu genehmigt werden.
Also keine bange, wenn du in 1 - 2 Jahren den Balkon bauen willst. Schau auf´s Datum der Baugenehmigung und fang entsprechend an.


anonym
beantwortet von Seehausen am 7. September 2009 08:50
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Die Frage ist doch, wie lange eine Baugenehmigung für nicht ausgeführte Bauteile noch gültig ist, wenn bereits Teile des genehmigten Vorhabens ausgeführt sind. Dazu helfen die Hinweise in der Baugenehmigung nicht weiter, denn diese beziehen sich auf die Gültigkeit der gesamten Baugenehmigung, bevor mit dem Bau begonnen wurde. Also: Wie lange eine Baugenehmigung nach Beendigung von Teilbauten noch gültig ist, muss in der jeweiligen Landesbauordnung nachgelesen werden. Dort steht in der Regel, dass eine Bauausführung nur ein Jahr unterbrochen werden darf. Dass die Baumaßnahme nicht unterbrochen wurde, muss aber ggfs. die Bauherrschaft nachweisen.


anonym
beantwortet von kiss96 am 8. September 2009 08:12
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Die Frage der Gültigkeit der Baugenehmigung ergibt sich aus der Landesbauordnung. In Niedersachsen hat man 3 Jahre Zeit, mit dem genehmigten Vorhaben zu beginnen. (§ 77 NBauO). Beginnt man innerhalb der 3 Jahre, erlischt sie anschließend, wenn man das Bauvorhaben länger als 3 Jahre unterbricht. Eine Baugenehmigung kann auch verlängert werden. In Niedersachsen reicht ein formlosen schriftlicher Antrag und die Kosten halten sich in Grenzen. Wie gesagt, so ist die Regelung in Niedersachen.


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