Wie lange gilt die Attestpflicht?

gefragt von CatchLilly am 09.07.2009 um 15:55 Uhr

Ich habe irgendwann in diesem Schuljahr neben ein paar anderen Schülern einen Zettel zur Unterschrift erhalten, dass ich ab jetzt wegen zahlreicher Fehltage "bis auf weiteres" Attestpflicht habe.

Weiß jemand wie man in diesem Fall die Bezeichnung "bis auf weiteres" deuten kann? Bis zum Ende dieses Schuljahres (da der Beginn der Attestpflicht ja schon etwas länger in diesem Schuljahr zurückliegt) oder auch über dieses Schuljahr hinaus?

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anonym
beantwortet von rotius am 9. Juli 2009 15:56
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ich denke, solange sie nicht aufgehoben wurde, gilt sie solange du die schule besuchst.

Kommentar von CatchLilly am 9. Juli 2009 16:01

mein Untergang -.- ^^

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 9. Juli 2009 16:09

Na, dann warte mal, bis Du später mal einen Job hast.....

Kommentar von CatchLilly am 9. Juli 2009 16:13

Halt dich einfach raus wenn du nur sowas abzugeben hast - deine Kommentare kennen wir ja schon. Du hast keine Ahnung, also lass es einfach!


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anonym
beantwortet von GhettoChef am 9. Juli 2009 15:57
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es kann dich kein Lehrer zu einem Attest an normalen Schultagen zwingen,nur wenn ihr eine Arbeit schreibt an dem Tag wo du fehlst darf er das verlangen.

Kommentar von CatchLilly am 9. Juli 2009 16:00

ja angeblich hätte ich ja so viele Fehltage gehabt und er würde das nicht mehr dulden, weil er findet dass es in der Klasse allgemein zu viele Fehltage gibt - und er eigentlich damit sagen will: alle machen blau.

Kommentar von GhettoChef am 9. Juli 2009 16:04

trotzdem!! auch wenn du jede woche einen tag fehlst,er kann dich nicht dazu zwingen,wenn nicht eine der beiden Situationen eintrifft.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 9. Juli 2009 16:08

Hallo? Wir haben eine Schulpflicht!!!

Kommentar von GhettoChef am 9. Juli 2009 16:10

was hat das denn mit der Schulplicht zutun?

Kommentar von CatchLilly am 9. Juli 2009 16:10

Schulpflicht schon lange nich mehr, ich mach das noch freiwillig =)

Kommentar von CatchLilly am 9. Juli 2009 16:12

Ich glaub ich werde mich da mal beim Kultusministerium informieren - bis jetzt kamen da ja immer hilfreiche Antworten zurück. Weil ich find das einfach unverschämt, dass ich nur gefehlt hab wenns mir wirklich schlecht ging und paar andere Leute in der Klasse schwänzen wann sie grad Lust haben und das auch noch zugeben.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 9. Juli 2009 16:08
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Die Attestpflicht sollte meiner Meinung nach generell an den Schulen eingeführt werden, um das Schwänzen damit in den Griff zu kriegen.
Ein Arbeitnehmer kann sich auch nicht erlauben, unentschuldigt vom Arbeitsplatz fern zu bleiben. Ihm droht dann die Kündigung....

Kommentar von CatchLilly am 9. Juli 2009 16:09

Wer spricht hier denn von unentschuldigt? Bevor du solche Sprüche loslässt, solltest du einfach mal die Hintergründe kennen


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