Ich habe 2006 einen DVD-Recorder gekauft. Im August 2007 war er defekt und ich habe Ihn zur Reparatur eingeschickt. Der Fehler wurde behoben ( Garantiefall ). Jetzt ist der gleiche Fehler wieder aufgetreten und auf meine Anfrage an den Verkäufer, ob die erste Reparatur ebenfalls eine Garantiezeit von 2 Jahren hat, wurde verneint.
Hat der Verkäufer Recht, oder kann ich da es sich um den gleichen Mangel wie bei der ersten Reparatr handelt noch eine Garantiereparatur verlangen?
Bitte schreibt falls vorhanden ein Gerichtsurteil dazu.
Vielen Dank!
Die Garantiezeit verlängert sich nicht durch eine Reparatur. Aber innerhalb der Garantiezeit muss kostenlos repariert od. ausgetauscht werden.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Maßgeblich ist der Kauftag. Eine Verlängerung der Anlauffrist durch eine Reparatur (Hemmung der Gewährleistungspflicht) gibt es nicht.
Du solltest in deinen Unterlagen mal nachsehen, wieviel Garantie der Verkäufer gegeben hat (Achtung nicht mit Gewährleistung verwechseln). Manchmal gibt der Handel 3 Jahre auf elektronische Geräte. Wenn der Verkäufer nur 2 Jahre Garantie hat, kannst du keine Ansprüche mehr stellen, da diese, wie die Gewährleistung bereits abgelaufen sind.
Also die Garantie betägt 2 Jahre nach Kauf nicht nach Reperatur wird auch nicht aufgehoben wenn repariert wird
bitmap am 24. Juli 2009 10:48 ''Also die Garantie betägt 2 Jahre nach Kauf''
Verwechslung mit Gewährleistung?

Die Garantiebedingungen musst du beim Hersteller erfragen (mal auf deren Internetseite schauen).
Wenn es im Rahmen der Gewährleistung repariert wurde: Die Gewährleistungszeit verlängert sich dadurch nicht. Sie ist immer 2 Jahre ab Kauf.

elektroartikel 2 jahre , es sei denn im vertrag steht was anderes , maßgebend ist der Kauftag , nicht der Rep Tag
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Du hast Gewährlesitung auf dein Gerät von 2 Jahren (Beweislastumkehr im ersten halben Jahr, da nimmt man an das der Fehler bereits bestand) Auf DAS getauschte Teil hast du dann wieder 2 Jahre Gewährleistung. Es wird schwer zu beweisen, dass das Teil vom Hersteler fehlerhaft ist.
Hoppla, aber Garantie/Gewährleistung ist nicht freiwillig sondern gesetzlich.
bitmap am 24. Juli 2009 10:45 ''Garantie/Gewährleistung ist nicht freiwillig sondern gesetzlich.''
Nur Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie nicht.
Gewährleistung und Garantie sind total verschiedene Sachen. Gewährleistung schreibt das Gesetz vor. Von Garantie steht da nichts.

Wenn deine Garantie abgelaufen ist.Dann geht das nicht mehr.Die Garantie wird doch nicht verlängert nur weil der dvder mal in reparatur war!Wenn 2 jahre um sind dann sind sie um.