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Wie lange gibt es Garantie auf eine Reparatur???

gefragt von erlemeier am 24.07.2009 um 10:38 Uhr

Ich habe 2006 einen DVD-Recorder gekauft. Im August 2007 war er defekt und ich habe Ihn zur Reparatur eingeschickt. Der Fehler wurde behoben ( Garantiefall ). Jetzt ist der gleiche Fehler wieder aufgetreten und auf meine Anfrage an den Verkäufer, ob die erste Reparatur ebenfalls eine Garantiezeit von 2 Jahren hat, wurde verneint.

Hat der Verkäufer Recht, oder kann ich da es sich um den gleichen Mangel wie bei der ersten Reparatr handelt noch eine Garantiereparatur verlangen?

Bitte schreibt falls vorhanden ein Gerichtsurteil dazu.

Vielen Dank!

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Recht x 35.075 Allgemein x 6.739 Verkauf x 1.086

anonym
beantwortet von zeitwert57 am 24. Juli 2009 10:42
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Die Garantiezeit verlängert sich nicht durch eine Reparatur. Aber innerhalb der Garantiezeit muss kostenlos repariert od. ausgetauscht werden.


anonym
beantwortet von cippolina am 25. Juli 2009 08:45
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Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Maßgeblich ist der Kauftag. Eine Verlängerung der Anlauffrist durch eine Reparatur (Hemmung der Gewährleistungspflicht) gibt es nicht.

Du solltest in deinen Unterlagen mal nachsehen, wieviel Garantie der Verkäufer gegeben hat (Achtung nicht mit Gewährleistung verwechseln). Manchmal gibt der Handel 3 Jahre auf elektronische Geräte. Wenn der Verkäufer nur 2 Jahre Garantie hat, kannst du keine Ansprüche mehr stellen, da diese, wie die Gewährleistung bereits abgelaufen sind.


DachRinne
beantwortet von DachRinne am 24. Juli 2009 10:44
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Also die Garantie betägt 2 Jahre nach Kauf nicht nach Reperatur wird auch nicht aufgehoben wenn repariert wird

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Juli 2009 10:48

''Also die Garantie betägt 2 Jahre nach Kauf''

Verwechslung mit Gewährleistung?

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Juli 2009 10:42
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Die Garantiebedingungen musst du beim Hersteller erfragen (mal auf deren Internetseite schauen).

Wenn es im Rahmen der Gewährleistung repariert wurde: Die Gewährleistungszeit verlängert sich dadurch nicht. Sie ist immer 2 Jahre ab Kauf.

Kommentar von Simple_avatar2smallZephyros am 24. Juli 2009 10:48

Falsch. Die Gewährleistung des getauschten Teil beginnt ab Tausch. Nicht des gesamten Gerät.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Juli 2009 11:03

''Die Gewährleistung des getauschten Teil beginnt ab Tausch.''

Wie kommst du denn darauf?


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 24. Juli 2009 10:42
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elektroartikel 2 jahre , es sei denn im vertrag steht was anderes , maßgebend ist der Kauftag , nicht der Rep Tag


Zephyros
beantwortet von Zephyros am 24. Juli 2009 10:41
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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Du hast Gewährlesitung auf dein Gerät von 2 Jahren (Beweislastumkehr im ersten halben Jahr, da nimmt man an das der Fehler bereits bestand) Auf DAS getauschte Teil hast du dann wieder 2 Jahre Gewährleistung. Es wird schwer zu beweisen, dass das Teil vom Hersteler fehlerhaft ist.

Kommentar von zeitwert57 am 24. Juli 2009 10:44

Hoppla, aber Garantie/Gewährleistung ist nicht freiwillig sondern gesetzlich.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Juli 2009 10:45

''Garantie/Gewährleistung ist nicht freiwillig sondern gesetzlich.''

Nur Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallZephyros am 24. Juli 2009 10:47

Gewährleistung und Garantie sind total verschiedene Sachen. Gewährleistung schreibt das Gesetz vor. Von Garantie steht da nichts.


didi1985
beantwortet von didi1985 am 24. Juli 2009 17:10
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Wenn deine Garantie abgelaufen ist.Dann geht das nicht mehr.Die Garantie wird doch nicht verlängert nur weil der dvder mal in reparatur war!Wenn 2 jahre um sind dann sind sie um.


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