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Wie lange geht Elternzeit??

gefragt von divel0divel0 am 07.01.2008 um 11:32 Uhr

Wie lange kann man die Elternzeit in Anspruch nehmen und hat vollen Anspruch auf Elterngeld, wenn nur ein Elternteil diese Zeit in Anspruch nimmt? Voraussichtlicher Entbindungstrmin ist der 10.09.2008

Danke für die Antworten.


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Vincent 1
beantwortet von Vincent 1 am 7. Januar 2008 11:38
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Dauer der Elternzeit - § 16 BEEG - Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.

Die Elternteile können den Beginn ihrer Elternzeit jeweils frei wählen. Die Mutterschutzfrist wird aber grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit der Mutter angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen.

Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Kindes in Vollzeit- oder Adoptionspflege gilt eine Rahmenfrist bis zum Ende des achten Lebensjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können diese Eltern insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes nehmen. Auch für Adoptiveltern und Pflegeeltern gilt die Möglichkeit, einen Anteil von bis zu 12 Monaten bis zum Ende des achten Lebensjahres zu übertragen. Ausführliche Informationen zum Mutterschutz sind der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutzgesetz" zu entnehmen.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 7. Januar 2008 11:36
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Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil ab der Geburt bzw. nach der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.

Kommentar von C0c35a1f9959bca8d23a80847675f9fbsmalldivel0 am 7. Januar 2008 11:38

und während r drei Jahre habe ich auch Anspruch auf das volle Elterngeld??

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 7. Januar 2008 11:52

anonym
beantwortet von Mandy Hartmann am 7. Januar 2008 11:46
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Die Seite, wo man die besten Informationen zu Elternzeit und Elterngeld findet, ist <www.elterngeld.net>. Viel Glück!


Vanessaflorian
beantwortet von Vanessaflorian am 7. Januar 2008 22:55
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1 jahr 300 oder du macht 2 jahre da wehrten die 300 geh teil und kann noch das 3 jahr auf den arbeitsabt beandragen


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