Wie lange dürfen Kinder im Freien ohne elterliche Aufsicht spielen ?
in meiner Nachbarschaft spielen Kinder ab ca. 5 Jahren bis ca. 11 Jahre ohne elterliche Aufsicht weit nach 22 Uhr noch im Freien. Grundsätzlich habe ich dagegen nichts einzuwenden, wenn aber vor den abgestellten Autos kein Halt gemacht wird, dann sehe ich mich schon gezwungen, zu handeln, um Schaden abzuwenden. Welche Möglichkeiten habe ich - neben Gesprächmit Eltern, das fruchtet nicht - um dem Einhalt zu gebieten ?
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Frag mal beim Jugendamt an, was da gemacht werden kann. Kinder gehören um die Zeit ins Bett.
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Antwort von hoshiman 13.06.2009
Mit einer Mutter und den Kindern habe ich bereits gesprochen. Habe Mutter und Kinder in das Gespräch miteinbezogen und mich bemüht, eine kingerechte Sprache / Formulierungen zu verwenden. Obs was bringt wird sich zeigen. Des Weiteren habe ich die Vermieter informiert, die haben einen guten Draht (Fussballverein) zur örtlichen Polizei. Diese werden in der Gegend nun vermehrt Präsenz zeigen, heute waren sie das erste Mal unterwegs. Ich möchte hier klarstellen, dass ich Kinder mag und es nicht als meine Aufgabe erachte, mich in die Erziehung einzumischen. Ich werde aber dort den Dialog sichen / sensibilisieren, wo ich der Meinung bin, dass fremdes Eigentum nicht respektiert wird. Dieser Wert muss aber von den Eltern vermittelt werden, ich kann hier nur unterstützen, das biete ich auch gerne an, da es auch in meinem, in unser aller (Wohngemeinschaft) Interesse ist.
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Es gibt auch unterhalb des ASD (Anlaufstelle im Jugendamt) noch Stellen, bei denen man sich Hilfe Holen kann. Auch wenn es nicht Deine Kinder sind, frage mal nach bei einem Kindergarten oder Kirche nach Familienberatungsstellen. Oder schaue mal im Internet, was Deine Umgebung so anbietet. Vielleicht gibt es ja auch Möglichkeiten, mit den Kindern zu sprechen, wenn die Eltern nicht dazu bereit sind. Viel Erfolg. PS: Und bitte den Eltern keine Vorwürfe oder Vorschriften machen, sondern ganz ganz vorsichtig und interessiert nachfragen. Sonst verhärten sich die Fronten ganz schnell, auch wenn es gut gemeint ist. Die Schutzmechanismen funktionieren oft viel zu schnell.
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Antwort von hoshiman 13.06.2009
okay, danke für Eure Meinungen und Tips, Anfrage beim zuständigen Jugendamt läuft. Bin mal gespannt, ob und wie es antwortet, ich muß hier einfach reagieren.
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Antwort von hoshiman 13.06.2009
okay, Zwischenstand, ich halte mal fest: Jugendamt und / oder Polizei informieren. Was wäre Eurer Meinung nach das adäquateste Mittel ?
Kommentar von Scorpionin71Scorpionin71 13.06.2009Sorry, ist alles Quatsch. Kinder dürfen nachts auf die Straße in der Nähe ihrer Elternwohnung. Sind sie nach 22 Uhr laut, kannst Du wegen Ruhestörung die Polizei rufen. Und wenn es nicht nur um Dein Auto geht, die anderen Mietparteien involvieren mit auf die Autos zu achten, damit Du im Falle eines Falles zumindest Zeugen hast, die Aussagen können, daß die Kinder nachts ohne Aufsicht draußen sind.
Kommentar von hoshiman 13.06.2009gilt das auch für Kinder, die unter 10 Jahren sind ? kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, gibts da keine gesetzliche Regelung ? In Deutschland ist doch sonst alles geregelt. Ich habe die anderen Mietparteien bereits sensibilisiert, sie sehen das genauso wie ich und sind genauso hilflos, leider ...
Kommentar von Scorpionin71Scorpionin71 13.06.2009Ich sehe es auch so. Mein Menschenverstand sagt mir, daß es falsch ist, aber es gibt diesbezüglich keine gesetzl. Regelung und wenn Du das Jugendamt einbeziehen würdest wegen Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, werden diese glaubhaft darlegen, daß sie ihrer Aufsichtspflicht in gebotenem Maße nachkommen (und das tun sie auch dann, wenn sie nur alle halbe Stunde mal nach ihren Kinder schauen durchs Fenster.). Das müßtest Du dann erst widerlegen können.
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Antwort von hoshiman 13.06.2009
Schandensersatzansprüche ja, aber nur, wenn ich beweisen kann, dass der Schaden durch ein Kind verursacht wurde, und das dürfte mehr als schwierig sein, das ist ja gerade das Dilemma. Daher würde ich hier gerne im Vorfeld aktiv werden, um solche etwaigen Schäden vermeiden zu können.
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Antwort von hoshiman 13.06.2009
dachte auch schon daran, dass ich die örtliche Polizei darum bitte, dass sie hin und wieder Präsenz zeigt in der Hoffnung, dass das die Kinder etwas abschreckt. Nochmal, mir liegt viel an einer guten Nachbarschaft, ich bin tolerant Kindern gegenüber, aber diese Toleranz erfährt ihre Grenzen, wenn vor fremdem Eigentum (sei es Auto oder Hauslampe oder ..) kein halt gemacht wird. Da müßte man meiner Meinung nach die Eltern mehr in die Pflicht nehmen, dazu fehlt mir aber der Hebel.
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Hört sich jetzt vielleicht nach nem Scherz an, aber Du kannst eigentlich froh sein, daß die Kinder OHNE Aufsicht sind. Denn wenn sie Dir den Wagen zerkratzen hast Du Schadenersatzansprüche, die die Versicherung der Eltern zahlt. Sollten die Eltern daneben stehen und glaubhaft machen, ihrer Aufsichtspflicht nachgegangen zu sein, sieht das nämlich zumindest bei den Kindern unter 7 Jahren anders aus.
Kommentar von hoshiman 13.06.2009theoretisch ja, praktisch müßte ich ja beweisen, dass der Schaden durch ein Kind verursacht wurde. Und das wird mir im Enzelfall wohl sehr schwer gelingen
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Antwort von hoshiman 13.06.2009
richtig, ich habe rein gar nichts gegen Kinderlärm und so, im Gegenteil. Allerdings hört mein Verständnis dafür dann auf, wenn ich merke, dass beim Spielen keinerlei Respekt vor anderer Leute Eigentum zu erkennen ist. Dabei geht es mir nicht nur um mein Auto, ich schreite auch ein, wenn anderer Leute Autos in Mitleidenschaft gezogen werden.
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Nach meinen Recherchen regelt kein Gesetz wie lange Kinder auf der Straße sein dürfen. Es gibt nur Dinge wie vor jugendgefährdenden Orten wie Bars oder Striptaese Lokalen.
So würde ich mich verhalten:
Wenn ich an eine Vernachlässigung denken würde wäre ein Gespräch mit dem Jugendamt der richtige Weg. Wenn die Kinder aus Langeweile die Autos beschädigen oder sonstigen Unsinn machen wäre wahrscheinlich der Gang zum Polizeirevier angesagt. Obwohl das leicht gesagt ist und ich versuchen würde andere Nachbarn mit ins Boot zu bringen.
Bei Problemfamilien soll es schon vorkommen, dass nach einem Besuch der Polizei die nicht straffähigen Kinder den Auftrag bekommen sich besonders um bestimmte Autos "zu kümmern". Hier steckt man also in einer Zwickmühle zwischen Vorsicht und Zivilcourage.Kommentar von hoshiman 13.06.2009ist das wirklich so ? kann ein minderjähriges Kind solange wie es will im Freien spielen, ohne elterliche Aufsicht ? Hab auch nichts Passendes gefunden (z.B. Jugenschutzgesetz), aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen ... kann in diesem Punkt irgendjemand weiterhelfen ?
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Was anderes als Jugendamt... Welches Amt sollte denn sonst dafür zuständig sein? Ordnungsamt ginge noch und eventuell direkt die Polizei, wenn irgendwas beschädigt wurde.
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Antwort von hoshiman 13.06.2009
danke für Deine Antwort. Daran habe ich auch schon gedacht, das scheint mir aber das letzte Mittel zu sein. Problematisch ist, dass die Eltern keinerlei Einsicht zeigen, macht auf mich den Eindruck, als wäre es ihnen egal ... gibt es Altenrativen zum Jugendamt ?
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Antwort von TabascoMat 13.06.2009
Solang es nicht deine Kinder sind kann es dir doch egal sein. Oder liege ich da falsch ?
Kommentar von Scorpionin71Scorpionin71 13.06.2009Es geht ihm um sein Auto.
Kommentar von hoshiman 13.06.2009es geht nicht primär um mein Auto, sondern um alle Autos, die in der unmittelbaren Nachbarschaft stehen. So habe ich z.B. beobachtet, wie zwei Kinder auf dem Fahrradträger eines Autos einer Nachbarin rumgeturnt sind. natürlich bin ich gleich eingeschritten, denn das kann einfach nicht sein.
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Ans Jugendamt gehen, auch wenn das hart ist, es ist die einzigste Möglichkeit
ich mache den Kindern keinen Vorwurf, sie wissen es nicht besser. Allerdings kann und muß man meiner Meinung nach die Eltern in die Pflicht nehmen, denn diese sollten Grundwerte wie Achtung vor fremdem Eigentum in ihrer Erziehungsarbeit vermitteln. Kinder brauchen hier eine Grenzziehung, sie müssen lernen, dass sich die Umwelt nicht bedingungslos ihrem Willen unterordnet. Sozialisierung bedeutet für mich bei Kindern in erster Linie Erziehungsarbeit, Respekt und Achtung vor den Meinungen und dem Eigentum anderer Leute. Das kann nur nachhaltig von Bezugspersonen erster Ordnung, den Eltern, vermittelt werden.