Wie lange dürfen Feuerwerkskörper losgelassen werden?
Wir haben noch einige Raketen und Böller übrig. Dürfen die jetzt noch losgelassen werden?
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres - auch von Personen unter 18 Jahren - verwendet (abgebrannt) werden.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen gemäß § 23 Abs. 1.1. SprengV in der Zeit vom 02.Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Erlaubt ist somit das Abbrennen am 31. Dezember ab 00.00 Uhr und am 01. Januar bis 24.00 Uhr jedoch nur soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt und soweit das Abbrennen nicht als grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Abs. 1 OwiG anzusehen ist.
(3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der "Silvesternacht" (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der "Silvesternacht" wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.
(4) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch nicht am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 1 Satz 2.1. SprengV)
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Nein, nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zuzm 1.1. um 1 Uhr. Außerhalb der Zeiten nicht. Also fürs nächste Jahr aufheben. Am besten im Kamin ;-)
Kommentar von kristina02kristina02 01.01.2008Kann man das irgendwo nachlesen? Ich finde nur Artikel, in denen es heißt dass man an Silvester und Neujahr schiessen darf.
Kommentar von HerrLichHerrLich 01.01.2008irgendwo im Internet wirst Du da bestimmt fündig. Die Zeitungen nennen die Zeiten jedes Jahr erneut.
Kommentar von kristina02kristina02 01.01.2008Ich finde eben keine Zeitung die Deine Uhrzeiten nennt! Es ist immer nur von Silvester und Neujahr die Rede!
Kommentar von HerrLichHerrLich 01.01.2008Das Immissionsschutzgesetz kann durch Ländersache geregelt werden (mal so als Anhaltspunkt)
Kommentar von boriswulffboriswulff 01.01.2008Immerhin stimmten die 18 Uhr. Weil's einen halben Daumen leider nicht gibt bekommst Du diesmal keinen :)
Kommentar von HerrLichHerrLich 01.01.2008Hier wurde gestern mehrfach von 18 Uhr bis 1 Uhr gesprochen. Ist wie gesagt Ländersache.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Feuerwerkskörper Klasse II Diese Artikel dürfen nur während der gesetzlich vorgegebenen Zeit vom 28./29.12 bis 31.12. an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur an den Tagen 31.12. und 01.01. abgebrannt werden, jedoch sind an Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung auch zeitliche Vorgaben gebunden. Diese dürfen nur ab 18.00 Uhr am 31.12. und bis 01.00 Uhr am 01.01. abgebrannt werden
-
Das nenne ich fundierte Antwort! Endlich sind alle Unklarheiten das Thema betreffend beseitigt! Danke