
Bei Zwangsversteigerungen wird das Objekt erst umgetragen, wenn der Betrag hinterlegt wurde. Also erst Zahlen, dann Notar. Bei privaten Aktionen ist das m.E. doch Verhandlungssache, gibt ja Käufe auf Rentenbasis.
Das Zahlungsziel wird üblicherweise im notariellen Kaufvertrag bestimmt und ist im Prinzip beliebig.

2 bis 6 Wochen, falls keine spätere Zahlung im Notarvertrag ausdrücklich verinbart ist.
Bei Zwangsverteigerungen gibt es keinen Notar! Die Übertragung des Grundbesitzes wird durch hoheitlichen Akt, den Zuschlag, ersetzt. Bei privaten Auktionen widerum muß ein Notar mitwirken.
Achso. Aber die Umtragung im Kataster geschieht doch erst, wenn der Kaufpreis hinterlegt wurde?