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Wie lange dauert es nach dem Notartermin, bis der Kaufpreis für eine Immobilie fällig ist?

gefragt von Espresso am 23.10.2009 um 15:26 Uhr
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NX650Dominator
beantwortet von NX650Dominator am 23. Oktober 2009 15:28
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Bei Zwangsversteigerungen wird das Objekt erst umgetragen, wenn der Betrag hinterlegt wurde. Also erst Zahlen, dann Notar. Bei privaten Aktionen ist das m.E. doch Verhandlungssache, gibt ja Käufe auf Rentenbasis.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 23. Oktober 2009 15:51

Bei Zwangsverteigerungen gibt es keinen Notar! Die Übertragung des Grundbesitzes wird durch hoheitlichen Akt, den Zuschlag, ersetzt. Bei privaten Auktionen widerum muß ein Notar mitwirken.

Kommentar von 37c9bf0220d920274e2ee63db068c3easmallNX650Dominator am 23. Oktober 2009 16:52

Achso. Aber die Umtragung im Kataster geschieht doch erst, wenn der Kaufpreis hinterlegt wurde?


anonym
beantwortet von Saarland60 am 23. Oktober 2009 15:27
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Das Zahlungsziel wird üblicherweise im notariellen Kaufvertrag bestimmt und ist im Prinzip beliebig.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 23. Oktober 2009 15:26
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2 bis 6 Wochen, falls keine spätere Zahlung im Notarvertrag ausdrücklich verinbart ist.


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