
Nun, wenn der Mieter die Kündigung akzeptiert, dann bis zum Ablauf der fristgerechten Kündigung nach Mietvertrag oder nach BGB.
Akzeptiert er sie nicht und es geht vor Gericht, kann das ne ziemlich langwierige Aktion werden...
im normalfall die gesetzliche kündigungsfrist.
sollte der mieter aber dagegen klagen, aus welchem grund auch immer, kann sich das zu einer ewigen prozetur ausweiten
Selbst bei berechtigtem Eigenbedarf kann es Jahre dauern, bis der Mieter auszieht, wenn er nicht freiwillig will. Für den Mieter gibt es gesetzlich geregelte Kündigungsfristen.
Aber die Möglichkeiten einer Kündigung für den Vermieter sind sehr, sehr gering. Selbst bei einer Räumungsklage muss man mit 3 Jahren rechnen, wenn der Mieter seine Möglichkeiten ausschöpft.

Ich will Dir keine Angst machen, aber ich kenne einen Fall aus Salzburg, wo ein älteres Ehepaar, das selbst zwei Eigentumswohnungen besitzt, sich weigert, auszuziehen. Die Drohung mit Selbstmord und ein ärztliches Attest haben ausgereicht, das Bleiberecht zu erzwingen.